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Jährliches Dokument 2011

Nach § 10 WpPG hat ein Emittent, dessen Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Information enthält oder auf sie verweist, die der Emittent in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Bestimmungen veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.
Im Geschäftsjahr 2010 sowie seither nach dessen Abschluss hat die RHÖN-KLINIKUM AG folgende Informationen veröffentlicht:

Ad-hoc-Mitteilungen (§ 15 WpHG)

  • 18.02.2010 - Ad hoc - Die RHÖN-KLINIKUM AG PLANT ANLEIHEEMISSION

Directors' Dealings (§ 15a WpHG)

Stimmrechtsanteile an der RHÖN-KLINIKUM AG (§ 26 i.V.m. § 21 WpHG)

Jahresfinanzbericht Konzern zum 31.12.

 

Jahresfinanzbericht AG zum 31.12.

Zwischenberichte

Einberufung zur Ordentlichen Hauptversammlung

Dividendenbekanntmachung

 

Finanzkalender (PDF, 72 KB)

Corporate News

Bitte beachten Sie, dass die Informationen, die in diesem Jährlichen Dokument nach § 10 WpPG enthalten sind oder auf die darin verwiesen wird, nicht aktualisiert werden und deshalb veraltet sein können. Weder das jährliche Dokument noch die darin enthaltenen Informationen oder die Informationen, auf die das jährliche Dokument verweist, stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb oder zum Verkauf von Wertpapieren dar.

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