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Stimmrechtsmitteilungen gemäß §§ 33 ff. WpHG

Ab dem 1. Juli 2020 sind Mitteilungen über Änderungen bedeutender Stimmrechtsanteile nur noch in elektronischer Form an die BaFin und die Gesellschaft zu übermitteln.

Die elektronische Ãœbermittlung einer Mitteilung an die RHÖN-KLINIKUM AG soll über die folgenden E-Mail-Adressen erfolgen:

ir@rhoen-klinikum-ag.com

rka@rhoen-klinikum-ag.com

Die bereits veröffentlichten Stimmrechtsmitteilungen finden Sie unter der Rubrik "IR-News".

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