Die aktuelle Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 14 Ziff. 2 bis 9 der Satzung der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft geregelt. Die gültige Satzung der RHÖN-KLINKUM Aktiengesellschaft vom 7. Juni 2023 finden Sie hier.
Die Hauptversammlung hat die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit Beschluss vom 3. Juni 2025 mit einer Mehrheit von 99,98 % bestätigt.
Die bisherige Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder finden Sie hier. (Auszug aus §14 Ziffer 2 bis 9 der Satzung der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Stand: Hauptversammlung 2021).
Die Hauptversammlung hat die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit Beschluss vom 9. Juni 2021 mit einer Mehrheit von 99,97% bestätigt.