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Aufsichtsrat

Zu den wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrats gehören die Bestellung bzw. Abberufung von Vorstandsmitgliedern, die Überwachung und Beratung des Vorstands, die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Zustimmung zu wichtigen unternehmerischen Planungen und Entscheidungen.
Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats finden Sie hier.

Gemäß den Vorgaben des paritätischen Mitbestimmungsgesetzes besteht der Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG aus insgesamt sechzehn Mitgliedern, von denen acht durch die Aktionäre an der Hauptversammlung und acht (sechs Mitarbeiter des Konzerns und zwei Vertreter der Gewerkschaften) durch die Arbeitnehmer gewählt werden.

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