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Managers' Transactions & Directors' Dealings

Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungspersonen nach Art. 19 MAR, Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (Managers‘ Transactions) und §15a WpHG (Directors‘ Dealings)

Die RHÖN-KLINIKUM AG ist gemäß Art. 19 MAR verpflichtet alle meldepflichtigen Transaktionen von Mitgliedern der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats sowie von allen anderen Personen, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben und zugleich wesentliche unternehmerische Entscheidungen treffen, ggü. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) offenzulegen. Diese Transaktionen umfassen den Erwerb oder die Veräußerung von finanzmarktgehandelten Anteilen und Schuldtiteln (z. B. Aktien und Anleihen) der RHÖN-KLINIKUM AG oder damit verbundenen Finanzinstrumenten (z. B. Derivaten), sofern der Wert der Aktiengeschäfte im Kalenderjahr 5.000 € erreicht oder übersteigt.

Eine Übersicht über Mitteilungen von Eigengeschäften der Führungspersonen nach Art. 19 (Managers‘ Transactions) der seit dem 3. Juli 2016 in Deutschland gültigen Marktmissbrauchsverordnung und der zuvor veröffentlichten Mitteilungen nach § 15a WpHG (Directors‘ Dealings) finden Sie hier.

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