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RHÖN-KLINIKUM AG | 15.12.2016

Gespräche mit den Universitäten Gießen und Marburg sowie dem Land Hessen zur Trennungsrechnung vor dem Scheitern

Langwieriges Schieds- und Gerichtsverfahren erscheint unvermeidlich 

Anhaltende Subventionierung von Forschung und Lehre auf dem Rücken der Krankenversorgung nicht länger hinnehmbar

Bad Neustadt a. d. Saale, 15. Dezember 2016

Nach der letzten Gesprächsrunde mit Vertretern der Universitäten sowie der Hessischen Landesregierung droht eine Einigung zur Trennungsrechnung für die Universitätskliniken in Gießen und Marburg zu scheitern. Aus Sicht der RHÖN-KLINIKUM AG scheint daher ein langwieriges Schieds- und Gerichtsverfahren unausweichlich.

”Die letzte Einigung mit den Universitäten erfolgte 2008/2009. Seitdem sind alle Bemühungen erfolglos geblieben, sich mit den Universitäten und dem Land auf eine angemessene Finanzierung der staatlichen Aufgaben zu einigen”, sagte der Vorstandsvorsitzende der RHÖN-KLINIKUM AG, Dr. Dr. Martin Siebert. Aufgrund gestiegener Sach- und Personalkosten nehmen dadurch nicht nur die offenen Forderungen gegenüber den Universitäten und dem Land Hessen Jahr für Jahr immer weiter zu. Auch die Zukunft ist nicht geregelt: Die absehbar weiter steigenden Kosten für Forschung und Lehre können auf Dauer nicht auf der Basis der vorläufigen Einigung finanziert werden. In der Summe geht es aktuell pro Jahr um ungedeckte Ausgaben auf Seiten der UKGM GmbH von rund 25 Mio. €.

”Wir sind nach Bewertung der Gespräche an einem Punkt angelangt, an dem wir die durch externe Gutachten bestätigte anhaltende Subventionierung von Forschung und Lehre aus dem Budget der Krankenversorgung nicht mehr länger hinnehmen können; das geht zu Lasten unserer Patienten. Während das landeseigene Universitätsklinikum Frankfurt jährlich mit Abermillionen privilegiert wird, treten unsere Gespräche mit dem Land und den Universitäten auf der Stelle”, ergänzte Dr. Dr. Siebert.

”Wir sind davon überzeugt, dass wir im bevorstehenden Schieds- und Gerichtsverfahren unsere berechtigten Forderungen durchsetzen werden”, so Dr. Dr. Siebert. Durch die bis dahin drohende Hängepartie seien allerdings notwendige Zukunftsinvestitionen in die beiden Standorte akut gefährdet.

”Selbstverständlich wollen wir den Gesprächsfaden nicht abreißen lassen und ziehen eine konstruktive außergerichtliche Lösung einem langwierigen Rechtsstreit vor”. Zentrales Ziel bleibe eine bestmögliche Versorgung der Patienten in den beiden Universitätsklinika sowie eine dauerhafte Sicherung und Stärkung beider Standorte und damit auch der rund 10.000 Arbeitsplätze. Ebenso gehe es auch um die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit der mittelhessischen Forschungsstandorte Gießen und Marburg.   

Zur Erklärung des Sachverhalts:     

2006 hatte die RHÖN-KLINIKUM AG 95% der Geschäftsanteile der in der UKGM GmbH fusionierten Universitätskliniken Gießen und Marburg übernommen. Seitdem erfüllt UKGM umfangreiche Aufgaben für den Bereich Forschung und Lehre. Dafür erhält UKGM von den beiden Universitäten seit 2008 bzw. 2009 unveränderte Abschlagszahlungen, die seit diesem Zeitpunkt entstandene Personal- und Sachkostensteigerungen nicht berücksichtigen.  

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