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Stimmrechtsmitteilung | 16.12.2014

RHÖN-KLINIKUM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung


RHÖN-KLINIKUM AG

16.12.2014 17:09

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.





Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG

Prof. Dr. h.c. Ludwig Georg Braun, Ilona Braun, Martin Lüdicke, die B.
Braun Holding GmbH & Co. KG, die BraHo Verwaltungsgesellschaft mbH, die
Ludwig G. Braun GmbH & Co. KG und die B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft
('Meldepflichtigen') haben der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft am 21.
November 2014 gemäß §21, 22 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an
der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft am 20. November 2014 die Schwellen von
10 % und 15 % überschritten hat.

Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele haben uns
die Meldepflichtigen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 und 3 WpHG am 15. Dezember
2014 folgendes mitgeteilt:

1. Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.

2. Die Meldepflichtigen beabsichtigen - im Rahmen ihres Plans, ihre
Minderheitsbeteiligung an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft
nachhaltig zu sichern - innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen.

3. Die Meldepflichtigen streben weiterhin eine der Bedeutung ihrer
Beteiligung an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft entsprechende
Repräsentation im Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft an.
Darüber hinaus wird eine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der RHÖN-KLINIKUM
Aktiengesellschaft nicht angestrebt.

4. Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, insbesondere
nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung
und die Dividendenpolitik an.

Hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten
Mittel teilen die Meldepflichtigen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass
es sich teilweise um Eigenmittel, mehrheitlich aber um Fremdmittel handelt,
die zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte aufgenommen wurden.
Allerdings wurden die Schwellen von 10% und 15% durch die Einziehung von
Aktien durch die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft am 20. November 2014
überschritten, so dass wir für die Überschreitung dieser konkreten
Schwellen keine zusätzlichen Mittel aufwenden mussten.

Bad Neustadt a. d. Saale, 16. Dezember 2014

Der Vorstand

Dr. Kai G. Klinger
Bereichsleiter - Investor Relations und Konzernfinanzierung
RHÖN-KLINIKUM AG
Schlossplatz 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Telefon: 09771 65 - 1318
Telefax: 09771 99 - 1736



16.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM AG
Schlossplatz 1
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Deutschland
Internet: www.rhoen-klinikum-ag.com

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