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Managers' Transactions & Directors' Dealings | 26.04.2013

Kartellamt sieht Beschwerde von Rhön-Klinikum gelassen

DÃœSSELDORF (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt reagiert entspannt auf die vom

Klinikbetreiber Rhön-Klinikum <RHK.ETR> eingelegte Beschwerde gegen die

Entscheidung zur Anteilsaufstockung des Konkurrenten Asklepios. 'Unsere

Entscheidung zur Beteiligung von Asklepios am Rhön-Klinikum liegt völlig auf

einer Linie mit unserer bisherigen Praxis und auch mit der Rechtsprechung des

Bundesgerichtshofs', sagte Kartellamtschef Andreas Mundt dem 'Handelsblatt'

(Freitagsausgabe). 'Insofern warten wir gelassen den Gang der Dinge ab.'



Rhön-Klinikum hatte beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die

Entscheidung des Kartellamts eingelegt, dass Asklepios bei Rhön-Klinikum bis zur

Sperrminorität aufstocken kann. Asklepios hatte im August beim Bundeskartellamt

beantragt, seinen Anteil an Rhön auf 10,1 Prozent aufstocken zu können.



Diese Grenze ist laut Rhön-Satzung die Sperrminorität, mit der grundlegende

Entscheidungen wie Kapitalerhöhungen oder Rechtsformwechsel blockiert werden

können. Das Bundeskartellamt hatte Mitte März die Aufstockung unter Auflagen

genehmigt. Weil das Vorhaben im Raum Goslar zu einer marktbeherrschenden

Stellung führen würde, muss Asklepios dort zunächst eine Klinik und ein

medizinisches Zentrum veräußern, bevor der Konzern weitere Anteile erwerben

kann./jha/enl/fbr













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