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Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB) enthält neben der Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161AktG auch Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken. Darüber hinaus wird die Arbeitsweise des Vorstands, des Aufsichtsrats und der Aufsichtsratsgremien erläutert.

Entsprechend dem deutschen Aktienrecht  sind die Aufgaben und Kompetenzen der Unternehmensführung auf zwei Organe verteilt (duales System): Die Unternehmensleitung unterliegt dem Vorstand, während dem Aufsichtsrat Kontroll- und Ãœberwachungsfunktionen zukommen. Um ein effizientes Kontrollsystem zu wahren, ist die Mitgliedschaft in beiden Organen nicht möglich. Eine effiziente Zusammenarbeit beider Organe führt zu einer nachhaltigen Wertschöpfung des Unternehmens.

Hier finden Sie unsere Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB zum Download.

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