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Zentralklinik Bad Berka | 06.11.2021

Neue Besuchsregelung ab 8. November

Bad Berka, 6. November 2021 --- In der Zentralklinik Bad Berka gilt ab kommenden Montag eine neue Besuchsregelung, Unter den 3G-Voraussetzungen (geimpft, genesen, getestet) kann jeder Patient täglich einen Besucher in der Zeit zwischen 15 und 17 Uhr empfangen.

Für einen reibungslosen Einlass müssen Besucher immer ihren Personalausweis und den Impfpass bzw. einen maximal ein halbes Jahr vorher ausgestellten Beleg über eine überstandene Erkrankung bzw. einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) bzw. einen autorisierten Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen. Ergebnisse von Schnelltests sind nicht ausreichend. Es gibt zudem kein öffentliches Testzentrum in der Klinik.

Zur Kontaktnachverfolgung sind Formulare auszufüllen, diese können bereits zuhause vorbereitet werden. Die entsprechenden Dokumente sowie alle weiteren wichtigen Informationen sind auf unserer Sonderseite „Informationen in Coronazeiten“ zu finden.

„Die Regelungen sind im Interesse unserer Patienten und Mitarbeiter, die wir nach wie vor schützen möchten. Es wäre schön, wenn unsere Kolleginnen und Kollegen am Empfang auf Verständnis und guten Willen, auch bei längeren Wartezeiten, bei unseren Besuchern treffen.“, erklärt Geschäftsführer Robert Koch.

Auf besonderen Stationen ist eine Sondererlaubnis (auch ohne Test) mit Anmeldung an der Rezeption (nur mit FFP2-Maske) nach vorheriger Absprache mit dem ärztlichen Dienst möglich.

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