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Corporate News | 17.01.2008

RHÖN-KLINIKUM AG:Entscheidung im Kartellverfahren

RHÖN-KLINIKUM AG / Rechtssache/SonstigesVeröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - einUnternehmen der EquityStory AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a.d.SaaleEntscheidung im Kartellverfahren 'Kreiskrankenhäuser des LandkreisesRhön-Grabfeld'• Bundesgerichtshof weist Rechtsbeschwerde der RHÖN-KLINIKUM AG zurück • Expansionsstrategie des Konzerns bleibt unberührt• Vorstandsvorsitzender Pföhler: 'Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert.'Bad Neustadt a. d. Saale, den 17. Januar 2008 ----- Gestern hat derBundesgerichtshof (BGH) die Rechtsbeschwerde der RHÖN-KLINIKUM AG imKartellverfahren 'Kreiskrankenhäuser Rhön-Grabfeld an den Standorten BadNeustadt und Mellrichstadt' zurückgewiesen. Damit ist endgültigentschieden, dass eine Übernahme der Krankenhäuser des LandkreisesRhön-Grabfeld nicht möglich ist. Eine schriftliche Urteilsbegründung ist inden nächsten zwei Wochen bis drei Monaten zu erwarten.Am 10. März 2005 hatte das Bundeskartellamt die Übernahme der beidenKreiskrankenhäuser durch die RHÖN-KLINIKUM AG untersagt. Dagegen hatte dasUnternehmen vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Beschwerdeeingelegt. Nach der Zurückweisung der Beschwerde durch das OLG Düsseldorfam 11. April 2007 hatte die RHÖN-KLINIKUM AG eine grundsätzliche Klärungbeim BGH angestrebt.Von der heutigen Entscheidung bleibt die Wachstumsstrategie des Konzernsunberührt. Vorstandsvorsitzender Wolfgang Pföhler: 'Dieser Beschluss stehtunserem Wachstum nicht im Wege. Zu unserem Unternehmen gehören derzeit 46von 2.100 Kliniken in Deutschland – das entspricht einem Marktanteil vongerade einmal drei Prozent.' Damit seien hohe Wachstumschancen offenkundig.Pföhler wörtlich: 'Wir sehen auf der Landkarte viele weiße Flecken für uns,die auch aus kartellrechtlicher Sicht völlig unbedenklich sind.'Angesichts der gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen –Schrumpfung undAlterung der Bevölkerung gerade im ländlichen Raum, medizinisch-technischerFortschritt, sinkende öffentliche Mittel – ist nach Auffassung desUnternehmens ein Ausbau der standort- und sektorübergreifendenZusammenarbeit zwischen Kliniken alternativlos. Nur so ließe sich einemedizinisch umfassende und hochwertige Versorgung auch in ländlichenRegionen auf Dauer sicherstellen.Pföhler stellt klar, dass gerade die RHÖN-KLINIKUM AG Wettbewerb als einenwichtigen Schlüssel zur Weiterentwicklung der Gesundheitswirtschaft sieht.Nur dank des Wettbewerbs können neue Wege in der Gesundheitsversorgungbeschritten werden, die den wachsenden Anforderungen einer alterndenGesellschaft gerecht werden. Der bisher kartellrechtlich beschrittene Wegerscheint nicht zielführend.Pföhler bekräftigte daher seine Forderung nach neuen kartellrechtlichenGrundlagen für den Krankenhausmarkt: 'Jetzt ist es Aufgabe desGesetzgebers, die Voraussetzungen zu schaffen, um die Menschen in allenRegionen Deutschlands auch in Zukunft bestmöglich medizinisch zu versorgen.Die Politik muss klären, inwieweit die Ziele einer hochwertigen,gleichmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung, wie sie der Gesetzgeber imSozialgesetzbuch vorsieht, bei kartellrechtlichen Entscheidungenberücksichtigt werden.Brigitte SallweySallwey & PartnerGrüneburgweg 4160322 FrankfurtTel.: +49(069) 97 203 628Fax: +49 (069) 97 203 627e-mail: sallwey@rhoen-klinikum-ag.com17.01.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
Sprache: DeutschEmittent: RHÖN-KLINIKUM AG Schlossplatz 1 97616 Bad Neustadt a.d.Saale DeutschlandTelefon: +49 (0)9771 - 65-0Fax: +49 (0)9771 - 97 467E-mail: fire.ir@rhoen-klinikum-ag.comInternet: www.rhoen-klinikum-ag.comISIN: DE0007042301WKN: 704230Indizes: MDAXBörsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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