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Managers' Transactions & Directors' Dealings | 17.01.2008

Bundesgerichtshof weist Rechtsbeschwerde von Rhön Klinikum zurück

BAD NEUSTADT A. D. SAALE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof hat eine

Rechtsbeschwerde des Klinikbetreibers Rhön Klinikum <RHK3.ETR> im

Kartellverfahren 'Kreiskrankenhäuser Rhön-Grabfeld an den Standorten Bad

Neustadt und Mellrichstadt' zurückgewiesen. Damit sei endgültig entschieden,

dass eine Übernahme der Krankenhäuser des Landkreises Rhön-Grabfeld nicht

möglich sei, teilte die im MDAX <MDAX.ETR> notierte Gesellschaft am Donnerstag

mit. Eine schriftliche Urteilsbegründung sei in den nächsten zwei Wochen bis

drei Monaten zu erwarten. Von der Entscheidung bleibe die Wachstumsstrategie des

Konzerns unberührt. Vorstandsvorsitzender Wolfgang Pföhler: 'Dieser Beschluss

steht unserem Wachstum nicht im Wege.'



Am 10. März 2005 hatte das Bundeskartellamt die Übernahme der beiden

Kreiskrankenhäuser durch die Rhön-Klinikum AG untersagt. Dagegen hatte das

Unternehmen vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Beschwerde eingelegt.

Nach der Zurückweisung der Beschwerde durch das OLG am 11. April 2007 hatte der

Konzern eine grundsätzliche Klärung beim BGH angestrebt. Zu Rhön Klinikum

gehören derzeit 46 von 2.100 Kliniken in Deutschland./ep/wiz











Weitere Informationen: www.dpa-AFX.de

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