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Corporate News | 11.03.2005

RHÖN-KLINIKUM AG: Kartellamtsentscheidung

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Kartellamt untersagt den Verkauf der Kreiskrankenhäuser Bad Neustadt/SaaleundMellrichstadt an die RHÖN-KLINIKUM AGBad Neustadt, den 11. März 2005 ----- Mit heutiger Post erhielten dieAnwälteder RHÖN-KLINIKUM AG den angekündigten Bescheid des Kartellamtes, wonachderVerkauf der Kreiskrankenhäuser in Bad Neustadt/Saale und Mellrichstadt andieRHÖN-KLINIKUM AG untersagt wird.Der RHÖN-KLINIKUM Konzern erwartet in den nächsten Tagen die ausführlicheBegründung im Original, die dann sofort ausgewertet wird. OhneAusschöpfungder Frist wird Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt werden. 'Wirsindguten Mutes, dass wir Erfolg haben, weil dem Kartellamt die entscheidendeGrundlage für ein Eingreifen bei Krankenhäusern fehlt: Durch die beiKrankenhäusern gesetzlich festgelegten Preise, können Preise aufgrund vonMarktmacht nicht missbräuchlich angehoben werden. Der Versuch desKartellamtes, Einfluss auf die Gestaltung der Flächenversorgung zu nehmen,istsomit nicht zu rechtfertigen. Wir werden deshalb unsere Wachstumsstrategieunverändert aufrecht erhalten', so Eugen Münch, VorstandsvorsitzenderderRHÖN-KLINIKUM AG.Ende der Mitteilung, (c)DGAP 11.03.2005
WKN: 704233; ISIN: DE0007042335; Index: MDAXNotiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard) und München;Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart111417 Mär 05

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