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Kartellamt untersagt den Verkauf des Städtischen KrankenhausesEisenhüttenstadt an die RHÖN-KLINIKUM AGBad Neustadt, den 29. März 2005 ----- Mit heutiger Post erhielten dieAnwälteder RHÖN-KLINIKUM AG den angekündigten Bescheid des Kartellamtes, wonachderVerkauf des Städtischen Krankenhauses Eisenhüttenstadt an dieRHÖN-KLINIKUMAG untersagt wird.Da das Kartellamt im Fall Eisenhüttenstadt nach denselben, den gesetzlichenEntwicklungen im Krankenhausbereich widersprechenden Basisüberlegungenentschieden hat, werden wir auch in diesem Falle alle rechtlichenMöglichkeiten ausschöpfen.Gegen die Untersagung des Verkaufs der Kreiskrankenhäuser Bad Neustadt /Saaleund Mellrichstadt an die RHÖN-KLINIKUM AG durch das Kartellamt haben dieAnwälte des Klinikkonzerns aus der Rhön bereits am 21. März 2005 - ohneAusschöpfung der gesetzlich vorgesehenen Frist - Beschwerde eingelegt.Ende der Mitteilung, (c)DGAP 29.03.2005
WKN: 704233; ISIN: DE0007042335; Index: MDAXNotiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard) und München;Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart291224 Mär 05
 
                                
		
	
			
			
				
					
						
							
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				| 29.03.2005
			
			 
				  