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Corporate News | 23.12.2013

RHÖN-KLINIKUM AG: Fusionskontrollrechtliche Freigabe der Transaktion mit Fresenius Helios Anfang 2014 erwartet - Anteilige Auskehrung der Verkaufserlöse weiterhin in 2014 geplant - Nachbesetzung von zwei Positionen im Aufsichtsrat

RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Sonstiges23.12.2013 / 09:59


Fusionskontrollrechtliche Freigabe der Transaktion mit Fresenius Helios Anfang 2014 erwartet - Anteilige Auskehrung der Verkaufserlöse weiterhin in 2014 geplant - Nachbesetzung von zwei Positionen im Aufsichtsrat

Bad Neustadt a. d. Saale, den 23.12.2013

Auf Basis der aktuell verfügbaren Informationen von Seiten der Kartellbehörden und des Transaktionspartners Fresenius Helios zeichnet sich ab, dass das Bundeskartellamt das eingeleitete Hauptprüfverfahren bezüglich der Transaktion mit Fresenius Helios Anfang 2014 abschließen und die Transaktion dann freigeben wird. Der Vorstand der Gesellschaft geht derzeit davon aus, dass nur wenige Häuser aus dem Transaktionsgegenstand ausgenommen werden müssen. Diese würden bei der Gesellschaft verbleiben oder könnten freihändig verkauft werden.

In der Erwartung, dass die Transaktion Anfang 2014 von den Kartellbehörden freigegeben wird, beabsichtigt die Gesellschaft, den Verkauf in großen Teilen für das Geschäftsjahr 2013 bilanziell wirksam werden zu lassen. Damit würde zugleich die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Hauptversammlung im Juni 2014 eine verbindliche Entscheidung über die Mittelverwendung treffen kann. Auf dieser Grundlage strebt der Vorstand unverändert an, der Hauptversammlung 2014 eine Auskehrung vorzugsweise im Wege eines Aktienrückkaufs vorzuschlagen.

Das Amtsgericht Schweinfurt hat entschieden, gemäß dem Antrag des Vorstands Frau Dr. Katrin Vernau und Herrn Reinhard Hartl bis zur nächsten Hauptversammlung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats (als Vertreter der Anteilseigner) zu bestellen, um die bestehenden Vakanzen zu füllen.

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246102  23.12.2013

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