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Zentralklinik Bad Berka | 30.10.2020

Besuchsverbot mit Ausnahme

Bad Berka, 30. Oktober 2020 --- Ab dem 2. November 2020 gilt in der Zentralklinik ein Besuchsverbot. „Wir wollen unsere Mitarbeiter und unsere Patienten schützen und die weitere Verbreitung von COVID-19 begrenzen“, erklärt Geschäftsführer Robert Koch.. Angehörige können dringend benötigte Dinge an der Rezeption abgeben. Ausnahmen für Besuche bestehen nach vorheriger Anmeldung im Intensivbereich, da dort Vorkehrungen für den Infektionsschutz getroffen werden können. „Die kommenden Tage und Wochen werden uns erneut vor viele Herausforderungen stellen. Wir wünschen uns Verständnis und vielleicht auch Freundlichkeit gegenüber unseren sehr engagiert arbeitenden Kolleginnen und Kollegen“, so Koch.

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