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Managers' Transactions & Directors' Dealings | 03.04.2007

Rhön Klinikum sieht eingeschränkten Wettbewerb durch Kartellamt - Verfahren

FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Krankenhauskonzerns Rhön-Klinikum <RHK3.ETR> sieht

einen eingeschränkten Wettbewerb durch das Kartellamt und will ein Verfahren

gegen das Amt durchfechten. Das Kartellamt wolle den Wettbewerb sichern, indem

es lokale Zusammenschlüsse von Kliniken oder den Kauf von Krankenhäusern durch

private Betreiber untersage, sagte Unternehmenschef Wolfgang Pföhler der

'Frankfurter Allgemeinen Zeitung' (FAZ/Dienstagausgabe). Aber genau diese

Untersagung beseitige Wettbewerb und mindere die Versorgungsqualität, indem sie

zur Schließung von Häusern führe. Rhön sei entschlossen, ein Verfahren gegen das

Kartellamt durchzufechten, sagte Pföhler.



Das Kartellamt hatte im März 2005 Rhön-Klinikum den Kauf der Krankenhäuser

des fränkischen Rhön-Grabfeld-Kreises in Mellrichstadt und am Unternehmenssitz

in Bad Neustadt an der Saale untersagt. Begründet wurde dies damit, dass der

Krankenhausbetreiber ansonsten eine marktbeherrschende Stellung erlangen würde.

Landkreis und Unternehmen hatten dagegen Beschwerde beim Kartellsenat des

Oberlandesgerichts Düsseldorf eingereicht, der für Verfahren gegen das

Kartellamt zuständig ist.



Nach der jüngsten mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht

Düsseldorf Ende März habe Pföhler zwar wenig Anlass zur Hoffnung, dass sich das

Gericht seiner Argumentation anschließen wird. Pföhler äußerte laut 'FAZ' die

Erwartung, dass sich das Gericht in seinem Urteil, das am 11. April verkündet

werde, auf eine 'gänzlich formalistische Position' zurückziehen werde./ne/sk







Weitere Informationen: www.dpa-AFX.de

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