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Ad-hoc-Mitteilung | 18.02.2010

Die RHÖN-KLINIKUM AG PLANT ANLEIHEEMISSION


RHÖN-KLINIKUM AG / Anleiheemission

18.02.2010 15:29

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.




Nicht zur Veröffentlichung oder Verteilung an US Personen oder in den USA
oder einer anderen Jurisdiktion in der Angebote oder Verkäufe von
Wertpapieren der RHÖN-KLINIKUM AG gesetzlich verboten sind.


Die RHÖN-KLINIKUM AG beabsichtigt - abhängig von der weiteren
Marktentwicklung - eine Euro-Anleihe mit mittlerer Laufzeit im
Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 400.000.000 zu begeben. Eine Notierung der
Schuldverschreibungen an der Luxemburger Börse ist vorgesehen. Der
Emissionserlös soll zur Refinanzierung bestehender Finanzverbindlichkeiten
sowie für allgemeine Geschäftszwecke verwendet werden.

Mit der Durchführung der Transaktion sind die Credit Suisse Securities
(Europe) Limited, die UniCredit Bank AG und die WestLB AG beauftragt. Die
RHÖN-KLINIKUM AG wird zur Vorbereitung dieser Transaktion eine
Investoren-Roadshow vom 1. bis zum 3. März 2010 in verschiedenen
europäischen Finanzzentren durchführen.


Nicht zur Veröffentlichung oder Verteilung an US Personen oder in den USA
oder einer anderen Jurisdiktion in der Angebote oder Verkäufe von
Wertpapieren der RHÖN-KLINIKUM AG gesetzlich verboten sind.

Diese Veröffentlichung darf weder direkt noch indirekt in die oder in den
Vereinigten Staaten (einschließlich ihrer Territorien, Schutzgebiete,
Bundesstaaten und des District of Columbia) verbreitet werden.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch den Teil eines
Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.
Die hierin erwähnten Schuldverschreibungen der RHÖN-KLINIKUM AG dürfen
nicht in den Vereinigten Staaten oder an US Personen angeboten oder
verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der
Registrierungspflicht gemäß dem U.S.-amerikanischen Securities Act von 1933
in der jeweils gültigen Fassung (der 'Securities Act') befreit. Die
Schuldverschreibungen sind nicht und werden nicht gemäß dem Securities Act
registriert und werden in den Vereinigten Staaten nicht angeboten, verkauft
oder geliefert. Die Schuldverschreibungen unterliegen unter anderem US
Steuerrecht.



Dr. Erik Hamann
Vorstand Finanzierung, IR, Controlling
Telefon (09771) 65-1351 Telefax: (09771) 991736
E-Mail: vfire@rhoen-klinikum-ag.com

Boris Tramm
Head of Investor Relations
Telefon: (09771) 65-1318 Telefax: (09771) 65-1736
E-Mail: boris.tramm@rhoen-klinikum-ag.com





18.02.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP.
Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de




Sprache: Deutsch
Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM AG
Schlossplatz 1
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Deutschland
Telefon: +49 (0)9771 - 65-0
Fax: +49 (0)9771 - 97 467
E-Mail: rka@rhoen-klinikum-ag.com
Internet: www.rhoen-klinikum-ag.com
ISIN: DE0007042301
WKN: 704230
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München;
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service




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