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Managers' Transactions & Directors' Dealings | 17.01.2008

DGAP-News: RHÖN-KLINIKUM AG (deutsch)

DGAP-News: RHÖN-KLINIKUM AG (deutsch)

RHÖN-KLINIKUM AG:Entscheidung im Kartellverfahren



RHÖN-KLINIKUM AG / Rechtssache/Sonstiges



17.01.2008



Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein

Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a.d.Saale



Entscheidung im Kartellverfahren 'Kreiskrankenhäuser des Landkreises

Rhön-Grabfeld'



Bundesgerichtshof weist Rechtsbeschwerde der RHÖN-KLINIKUM AG zurück

Expansionsstrategie des Konzerns bleibt unberührt

Vorstandsvorsitzender Pföhler: 'Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert.'



Bad Neustadt a. d. Saale, den 17. Januar 2008 ----- Gestern hat der

Bundesgerichtshof (BGH) die Rechtsbeschwerde der RHÖN-KLINIKUM AG im

Kartellverfahren 'Kreiskrankenhäuser Rhön-Grabfeld an den Standorten Bad

Neustadt und Mellrichstadt' zurückgewiesen. Damit ist endgültig

entschieden, dass eine Übernahme der Krankenhäuser des Landkreises

Rhön-Grabfeld nicht möglich ist. Eine schriftliche Urteilsbegründung ist in

den nächsten zwei Wochen bis drei Monaten zu erwarten.



Am 10. März 2005 hatte das Bundeskartellamt die Übernahme der beiden

Kreiskrankenhäuser durch die RHÖN-KLINIKUM AG untersagt. Dagegen hatte das

Unternehmen vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Beschwerde

eingelegt. Nach der Zurückweisung der Beschwerde durch das OLG Düsseldorf

am 11. April 2007 hatte die RHÖN-KLINIKUM AG eine grundsätzliche Klärung

beim BGH angestrebt.



Von der heutigen Entscheidung bleibt die Wachstumsstrategie des Konzerns

unberührt. Vorstandsvorsitzender Wolfgang Pföhler: 'Dieser Beschluss steht

unserem Wachstum nicht im Wege. Zu unserem Unternehmen gehören derzeit 46

von 2.100 Kliniken in Deutschland - das entspricht einem Marktanteil von

gerade einmal drei Prozent.' Damit seien hohe Wachstumschancen offenkundig.

Pföhler wörtlich: 'Wir sehen auf der Landkarte viele weiße Flecken für uns,

die auch aus kartellrechtlicher Sicht völlig unbedenklich sind.'



Angesichts der gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen -Schrumpfung und

Alterung der Bevölkerung gerade im ländlichen Raum, medizinisch-technischer

Fortschritt, sinkende öffentliche Mittel - ist nach Auffassung des

Unternehmens ein Ausbau der standort- und sektorübergreifenden

Zusammenarbeit zwischen Kliniken alternativlos. Nur so ließe sich eine

medizinisch umfassende und hochwertige Versorgung auch in ländlichen

Regionen auf Dauer sicherstellen.



Pföhler stellt klar, dass gerade die RHÖN-KLINIKUM AG Wettbewerb als einen

wichtigen Schlüssel zur Weiterentwicklung der Gesundheitswirtschaft sieht.

Nur dank des Wettbewerbs können neue Wege in der Gesundheitsversorgung

beschritten werden, die den wachsenden Anforderungen einer alternden

Gesellschaft gerecht werden. Der bisher kartellrechtlich beschrittene Weg

erscheint nicht zielführend.



Pföhler bekräftigte daher seine Forderung nach neuen kartellrechtlichen

Grundlagen für den Krankenhausmarkt: 'Jetzt ist es Aufgabe des

Gesetzgebers, die Voraussetzungen zu schaffen, um die Menschen in allen

Regionen Deutschlands auch in Zukunft bestmöglich medizinisch zu versorgen.

Die Politik muss klären, inwieweit die Ziele einer hochwertigen,

gleichmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung, wie sie der Gesetzgeber im

Sozialgesetzbuch vorsieht, bei kartellrechtlichen Entscheidungen

berücksichtigt werden.





Brigitte Sallwey

Sallwey & Partner

Grüneburgweg 41

60322 Frankfurt

Tel.: +49(069) 97 203 628

Fax: +49 (069) 97 203 627

e-mail: sallwey@rhoen-klinikum-ag.com





17.01.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die

DGAP




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Sprache: Deutsch

Emittent: RHÖN-KLINIKUM AG

Schlossplatz 1

97616 Bad Neustadt a.d.Saale

Deutschland

Telefon: +49 (0)9771 - 65-0

Fax: +49 (0)9771 - 97 467

E-mail: fire.ir@rhoen-klinikum-ag.com

Internet: www.rhoen-klinikum-ag.com

ISIN: DE0007042301

WKN: 704230

Indizes: MDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München;

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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