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Ihr Aufenthalt in der Klinik

 

Anmeldung - Aufnahme


Bei Ihrer Aufnahme werden Sie oder Ihre Angehörigen um einige Auskünfte gebeten. Diese Angaben werden für Ihre medizinische Versorgung und für die Abrechnung der Behandlungskosten benötigt. Ihre Angaben unterliegen dem Datenschutz. Die Mitarbeiter unserer Klinik sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bringen Sie bitte den Einweisungsschein Ihres behandelnden Arztes mit und übergeben Sie ihn den Mitarbeitern des Patientenservice.

 

Kostenregelung : Fallpauschalen/Sonderentgelte/Pflegesätze


Die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und dem Krankenhaus richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB). Diese können beim Patientenservice eingesehen werden. Über die Kosten Ihres Krankenhausaufenthaltes brauchen Sie sich im Normalfall keine Gedanken zu machen. Unser Krankenhaus hat mit den Kostenträgern eine Pflegesatzvereinbarung abgeschlossen. Mit den darin vereinbarten Entgeltformen sind alle für Sie notwendigen ärztlichen, pflegerischen und medizinisch-technischen Leistungen, die Unterbringung in einem Zweibettzimmer und die Verpflegung abgegolten.

 

Kassenpatienten

Um die Bezahlung der Krankenhausrechnungen brauchen sich die meisten Patienten nicht persönlich zu kümmern. Sind Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, wird die Kostenübernahmeerklärung von der Krankenhausverwaltung bei der für Sie zuständigen Krankenkasse angefordert. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Voraussetzung dafür ist, bei der Aufnahme Ihre Versichertenkarte, die Mitgliedsnummer Ihrer Krankenkasse und den Einweisungsschein „Verordnung von Krankenhausbehandlung“ vom behandelnden Arzt vorzulegen.

 

Eigenbeteiligung

Aufgrund einer Bundesverordnung haben Sie als Patient für die Dauer Ihres Krankenhausaufenthaltes (höchstens jedoch bis zu 28 Tagen pro Jahr) eine Eigenbeteiligung zu entrichten. Wir bitten Sie, diesen Betrag vor Verlassen des Krankenhauses in der Rezeption zu zahlen. Wir leiten dann dieses Geld an Ihre Krankenkasse weiter. Können Sie eine Quittung über bereits getätigte Eigenbeteiligung im laufenden Jahr vorweisen, sind Sie von einer nochmaligen Bezahlung dieser Gebühr befreit.

 

Selbstzahler

Wenn Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, gelten Sie als „Selbstzahler“. In diesem Falle tragen Sie die Kosten für Ihren Klinikaufenthalt selbst bzw. rechnen über Ihre private Krankenversicherung ab. Mit einigen privaten Krankenversicherungen hat unsere Klinik vertragliche Vereinbarungen über die Anerkennung der Clinic-Card. Das heißt, bei Vorlage der Karte rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherungsgesellschaft ab. Sollten Sie bei der Aufnahme keine gültige Kostenzusage vorlegen können, so müssen wir Sie bitten, eine ausreichende Vorkasse zu leisten.

 

Wahlleistungen

Um den Wünschen und Bedürfnissen der Patienten entgegenzukommen, bieten wir verschiedene Leistungen, die über die Regelleistungen hinausgehen, gegen besondere Berechnung als Wahlleistungen an.

  • wahlärztliche Leistungen (privatärztliche Leistungen des Chefarztes oder eines von ihm benannten Vertreters) einschließlich konsiliarärztlicher Leistungen
  • Unterbringung in einem Einbettzimmer
  • Unterbringung einer Begleitperson im Patientenzimmer
     
     


Die Kosten der Ihnen zur Auswahl stehenden Wahlleistungen werden Ihnen in Rechnung gestellt und können im Regelfall bei Ihrer Privatversicherung zur Erstattung eingereicht werden.

 

Wertsachen

Wir empfehlen Ihnen, größere Geldbeträge, Schmuck und Wertsachen von vornherein zu Hause zu lassen, da wir für deren Verlust aus dem Krankenzimmer leider keine Haftung übernehmen können.

 

Parkmöglichkeiten

Da Parkplätze nur in begrenztem Umfang vorhanden sind, sind wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie ohne eigenen PKW anreisen. Beachten Sie auch, daß bestimmte Untersuchungen und Medikamente bei der Heimfahrt Ihre Fahrtauglichkeit beeinflussen oder ausschließen können. Reisen Sie jedoch mit eigenem PKW an, so stehen Ihnen die ausgeschilderten Parkplätze zur Verfügung. Wir bitten Sie und Ihre Besucher, die ausgeschilderten Zonen des Park- und Halteverbots zu beachten.

 

Taxi

Sollte Ihnen der Arzt aus gesundheitlichen Gründen eine Heimfahrt mit dem Taxi empfehlen, so werden Ihnen die Schwestern ein Taxi bestellen. Grundsätzlich müssen Sie die Kosten beim Taxifahrer selbst bezahlen. Lediglich aus medizinisch notwendigen Gründen kann der Arzt einen Beförderungsschein ausstellen und die Kosten werden dann von der Krakenkasse getragen.

 

Vorbereitung zur Operation

Bei Operationen, diagnostischen Eingriffen und Narkosen wird Ihre ausdrückliche schriftliche Einwilligung eingeholt. Das setzt voraus, daß Sie als Patient nicht nur über die Art und den Umfang des geplanten Eingriffes aufgeklärt, sondern auch ausführlich über eventuelle Risiken und Komplikationen informiert werden. Ausnahmen hiervon gibt es, wenn Sie auf Grund Ihres körperlichen Zustandes hierzu nicht fähig sind und der medizinische Eingriff wegen eines lebensbedrohlichen Zustandes unvermeidbar ist. Anweisungen bezüglich der Nahrungsaufnahme oder der Einnahme von Medikamenten, die im Bezug zur bevorstehenden Operation stehen, bitten wir Sie, unbedingt einzuhalten, da sonst der Erfolg des medizinischen Eingriffs gefährdet werden kann.

 

Medikamente

Mitgebrachte Medikamente, die Ihnen schon seit längerem Ihr Hausarzt verschrieben hat, sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse während Ihrer Behandlung nicht ohne Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt einnehmen. Es könnten sich sonst Unverträglichkeiten mit den vom Arzt verordneten Mitteln ergeben, die den Heilerfolg Ihrer Behandlung möglicherweise erheblich gefährden.

 

Rauchen und Alkohol

Das Rauchen ist eine bekanntermaßen gesundheitsschädigende Angewohnheit, die zu einer Reihe von Erkrankungen führt und die Heilung verzögert. Rauchen stört demzufolge nicht nur Ihre Mitpatienten und das Personal, sondern insbesondere Ihren eigenen Heilungsfortschritt. Aus diesem Grund ist Rauchen nur in den ausgewiesenen Räumen erlaubt. Alkohol und Medikamente vertragen sich nur in den seltensten Fällen. Somit ist der Genuß von alkoholischen Getränken in unserem Hause nicht gestattet.

 

Ruhezeiten


Nehmen Sie für sich die tägliche Mittagsruhe in Anspruch und lassen Sie auch Ihre Mitpatienten diese Zeit ungestört verbringen. Von besonderer Bedeutung für den Genesungsprozeß ist eine ungestörte Nachtruche, die Sie bitte von 22.00 bis 6.30 Uhr einhalten.

 

Besuche

Ihre Besucher sind in unserer Klinik gern gesehene Gäste. Wir halten es für wichtig, daß Sie mit Ihrer Familie, Freunden und Bekannten in Verbindung bleiben können. Da im Entgegenkommen zu den Besuchern keine festen Besuchszeiten auf den Normalstationen festgelegt sind, bitten wir Sie als Patient ggf. in Abstimmung mit Ihrem Arzt selbst zu entscheiden, ob Ihr Gesundheitszustand Besuch zuläßt und wenn ja, in welchem zeitlichen Umfang. Allerdings sollten Sie bedenken, daß zuviel und zu langer Besuch für Ihre Genesung nicht förderlich ist und auch die Ruhe der Mitpatienten beeinträchtigt. Wir bitten Sie und alle Beteiligten, aufeinander Rücksicht zu nehmen.

 

Blumen


Blumen sind etwas sehr Schönes, um Ihre Umgebung angenehmer zu gestalten. Demzufolge werden viele Ihrer Besucher Ihnen Blumen mitbringen. Wir bitten Sie jedoch, von Topfpflanzen aus hygienischen Gründen abzusehen, da sich durch die Blumenerde Bakterien verbreiten können.

 


Verpflegung


Der Ernährung kommt bei Ihrer Genesung eine besondere Bedeutung zu. Ihr Arzt wird Sie beraten, was Sie essen und trinken dürfen. Verordnet Ihnen Ihr Arzt Diätkost, so beachten Sie dies bitte bei Ihrer Speisenwahl. Bitten Sie auch Ihre Besucher, Ihnen keine Nahrungsmittel oder Getränke mitzubringen, die Ihnen der Arzt nicht gestattet hat.

 

Telefon

Um zu telefonieren steht Ihnen in Ihrem Zimmer ein Telefon zur Verfügung. Wir verweisen auf die gesonderte Bedienungsanleitung. Die Freischaltung des Telefons erfolgt nach Beantragung an der Rezeption.
Lediglich Gebühren pro Einheit in Höhe von 0,11 € sind zu entrichten. Bei Fragen zu dieser Technik stehen Ihnen die Mitarbeiter der Rezeption oder Ihr Pflegepersonal gerne zur Verfügung. In Ihrem eigenen Interesse und dem Ihrer Mitpatienten bitten wir Sie, Funktelefone nicht zu benutzen. Der Gebrauch von Funktelefonen kann Störungen an medizinisch - technischen Einrichtungen hervorrufen und somit Einfluß auf Ihre Genesung haben.

 

Brandschutz

Gehen Sie bitte nicht leichtfertig mit Feuer und Zigaretten um. Eine achtlos beiseite geworfene Zigarette kann zu Schwelbränden führen und die Patienten und Mitarbeiter in höchste Gefahr bringen.

 

Ihre Ärzte

Wir legen besonderen Wert darauf, daß Sie ärztlicherseits auf das Beste in unserem Hause betreut werden. Ihr Arzt muß genau wissen, welche Beschwerden Sie haben und wie sich diese entwickelt haben. Er braucht auch Informationen über den Hintergrund und die Entstehung Ihrer Krankheit. Hierzu gehören auch Fragen über Ihre Familie sowie im Zusammenhang stehende ähnliche Erkrankungen. Sie tragen wesentlich zu Ihrer Heilung bei, wenn Sie alle an Sie gestellten Fragen genauestens beantworten. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, alle an Sie durch die Ärzte gegebenen Anordnungen genau zu beachten. Nur so ist eine optimale Heilung gewährleistet. Gern sind die Ärzte bereit, Fragen zu Ihrer Erkrankung und deren Behandlung während der täglichen Visiten oder auch nach Vereinbarung zu beantworten.

 

Ihr Pflegepersonal

Die Krankenschwestern und Pfleger unserer Klinik sorgen in pflegerischer Hinsicht für Sie während Ihres gesamten Krankenhausaufenthaltes. Sie ergänzen die ärztliche Versorgung, kümmern sich um die Durchführung der ärztlichen Maßnahmen.