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ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
1. Voraussetzungen für den Zugang zu einer Ausbildung ist die gesundheitliche Eignung 2. der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder - der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen: Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit bis zu 24 Monaten anrechnen. |
