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ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

1. Voraussetzungen für den Zugang zu einer Ausbildung ist die gesundheitliche Eignung

2. der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung

oder

- der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit
- einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
- einer Erlaubnis als Gesundheits- und krankenpflegehelferin oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer oder einer Erlaubnis als Altenpflegehelferin
oder Altenpflegehelfer, sofern die Ausbildung dafür mindestens ein Jahr gedauert hat.

Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen:

Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit bis zu 24 Monaten anrechnen.
Praktikum im Berufsfeld Krankenpflege ist erwünscht!