
Abfall und Wertstofftrennung
Es ist unser Anliegen, bei unserer Tätigkeit Abfälle nach Möglichkeit zu vermeiden oder zumindest zu vermindern. Wenn dies nicht möglich ist, werden die Abfälle durch konsequente Trennung soweit wie möglich einer Wiederverwertung zugeführt. Hierfür stehen auf allen Stationen Abfallsammler für Papier, Glas und Kunststoff zur Verfügung. Das Klinikum Salzgitter hat eine vorbildliche und gut funktionierende Abfall- und Wertstofftrennung aufgebaut. Es werden jährlich 300 t verwertbare Abfallstoffe zurückgeführt. Wir möchten Sie bitten, uns in unseren Bemühungen zu unterstützen. Bitte halten Sie Wertstoffe wie Zeitungen, Flaschen und Kunststoffverpackungen getrennt bereit und sprechen Sie bei Fragen zur Verwertung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums an.
Anfahrt und Lagepläne
siehe gesonderte Seiten
Anregung und Kritik
Bitte geben Sie uns die Gelegenheit zur Verbesserung. Teilen Sie uns mit, was aus Ihrer Sicht anders oder besser gemacht werden könnte. Sprechen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an oder benutzen Sie die entsprechenden Vordrucke dafür. Sie sind an der Information oder auf ihrer Station erhältlich.
Anschrift
Salzgitter-Lebenstedt:
Kattowitzer Straße 191
38226 Salzgitter
Telefon: 0 53 41/835-0
Telefax: 0 53 41/835-1495
E-Mail: info@klinikum-salzgitter.de
Aufnahme
Zu Beginn Ihres Krankenhausaufenthaltes melden Sie sich bitte in der Patientenaufnahme am Haupteingang. Wir benötigen von Ihnen einige persönliche Daten, damit auch die finanzielle Seite Ihres Aufenthaltes geregelt ist. Während ihres Krankenhausaufenthaltes sollten sie die persönlichen Dinge benutzen, mit denen Sie sich auch zu Haus pflegen und wohl fühlen. Einschränkungen sind nur evtl. durch ihre Erkrankung gegeben.
Folgende Sachen sollten Sie auf jeden Fall dabei haben: Unterwäsche, Bademantel/ Morgenrock, Trainingsanzug, Schlafbekleidung, Hausschuhe, Badelatschen, Handtücher, Waschlappen, Kamm/ Bürste, Schale, Seife/ Körperpflegemittel, Nagelpflegeutensilien, Rasierzeug, Zahnpflegemittel, ggf. Prothesenpflegemittel und außerdem: Krankenversicherungskarte.
Darauf sollten Sie verzichten: Wertgegenstände, größere Geldbeträge sowie Zigaretten/ Alkohol.
Besuchszeiten
Besuch ist immer willkommen. Im Interesse Ihrer Gesundheit und auch der Ihrer Mitpatienten sollte Ihr Besuch die Zeiten von 15:00 bis 20:00 Uhr einhalten. In der Kinderklinik sollten die kleinen Patienten ab 19:00 Uhr zur Ruhe kommen dürfen. In einzelnen Bereichen, wie zum Beispiel in der Frühgeborenenabteilung und den Intensivstationen, gibt es gesonderte Besuchsregelungen. Einzelheiten hierzu finden sie unter Kliniken.
Blumen
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus medizinischen Gründen keine Topfpflanzen in den Patientenzimmern aufgestellt werden dürfen. Blumenvasen für Schnittblumen stehen nicht immer ausreichend auf den Stationen zur Verfügung.
Cafeteria
siehe hierzu gesonderte Seiten
Entlassung
Bevor Sie uns verlassen, haben wir noch eine Bitte: Teilen Sie uns Ihre Eindrücke, Ihre Anregungen und Ihre Kritik mit. Aus Ihren Erfahrungen im Klinikum wollen wir gerne lernen und uns im Interesse der nachfolgenden Patienten bemühen, diese in die Tat umzusetzen.
Fernsehen und Radio
Fernsehgeräte und Radios stehen Ihnen kostenlos zur Verfügung.
Kiosk
siehe hierzu gesonderte Seiten
Patientenbücherei
Jede Woche kommen im Klinikum ehrenamtlich tätige Bücherfreundinnen mit einem vielfältigen Leseangebot zu Ihnen. Freuen Sie sich auf ihren Besuch. Jeden Dienstag von 14:30 bis 16:30 Uhr ist Ausleihe und Rückgabe auf Station.
Post
Möchten Sie Briefe oder Karten schreiben, so ist das Pflegepersonal gern bereit, Ihre Post weiterzuleiten. Wenn Sie mobil sind, können Sie die frankierte Post auch in den Briefkasten vor dem Haupteingang einwerfen.
Eingehende Post für die Patienten wird am folgenden Tag auf den Stationen verteilt. Etwas schneller erreicht Sie die Post, wenn Sie dem Schreiber Ihre Stationsnummer mitteilen.
Praxisgebühr bei ambulanten Notfallbehandlungen
Wer sich nach einem Unfall oder sonstigen Notfallsituation in der Notaufnahme/Notfallambulanz des Krankenhauses ambulant behandeln lässt, zahlt hier die Praxisgebühr, auch wenn er beim Hausarzt im selben Quartal diese bereits gezahlt hat.
Wer sich nach einer Notfallbehandlung wegen derselben Erkrankung z. B. zum Wechsel des Verbandes ins Krankenhaus oder zum organisierten Notfalldienst (diensthabender Arzt steht meist in der Zeitung) begibt, muss die Praxisgebühr dann nicht noch einmal zahlen, wenn er eine Überweisung wegen „Nachbehandlung im Notfall“ vorlegt. Die Gebührenquittung genügt nicht.
Wer im Laufe eines Quartals mehrfach dieselbe Notaufnahme/Notfallambulanz des Krankenhauses wegen erneuter oder anderer Erkrankung aufsucht, muss die Praxisgebühr je Behandlung, d. h. mehrfach zahlen
Rauchen
Wenn Sie wirklich nicht darauf verzichten möchten, rauchen Sie bitte nur in den besonders dafür gekennzeichneten Bereichen.
Telefon
An jedem Bett steht ein Telefon zur Verfügung. Gespräche in das deutsche Festnetz sind kostenfrei.
Verpflegung
Nach der Aufnahme auf der Station werden Sie nach Ihren Essenswünschen gefragt. Mittags haben Sie die Möglichkeit, zwischen bis zu vier Gerichten zu wählen. Für die gehfähigen Patienten wird ein reichhaltiges Frühstücks- und Mittagsbüfett bereitgehalten. Hat Ihnen der behandelnde Arzt eine Diät verordnet, sind Sie in Ihrer Wahlmöglichkeit eingeschränkt. Teilen Sie bitte mit, welche Speisen Sie absolut nicht mögen, damit die Diätküche dies bei der Zusammenstellung Ihrer Mahlzeiten berücksichtigen kann.
Scheuen Sie sich nicht, bei Fragen und Anregungen unser Küchenteam anzurufen.
Wartezeiten
Unsere Mitarbeiter sind ständig bemüht, Sie bei Untersuchungen und Behandlungen "nicht zu lange" warten zu lassen. Wartezeiten können aber nicht immer vermieden werden - bitte haben Sie Verständnis. Sprechen Sie die Zeit an, wenn es Ihnen wirklich einmal zu lange dauert.
Wahlleistungen
Zur "normalen" Behandlung können Sie folgende Wahlleistungen in Anspruch nehmen:
Über diese Leistungen wird zwischen Ihnen und uns ein gesonderter Vertrag geschlossen.
Wertgegenstände
Wertsachen und größere Geldbeträge bewahren Sie besser nicht in Ihrem Nachtschrank auf, da bei Verlust keine Haftung übernommen werden kann. Geben Sie Wertsachen und größere Geldbeträge Ihren Angehörigen mit nach Hause.
Zuzahlung
In einer Krankenkasse versicherte Patienten sind in der Regel verpflichtet, zu den Kosten des Aufenthalts einen Eigenanteil beizusteuern. Sie können den Selbstkostenanteil überweisen oder bar an der Kasse einzahlen.