
Sollten Sie – aus welchen Gründen auch immer – gegen den ärztlichen Rat unser Haus verlassen wollen, so ist dies natürlich möglich. Die Selbstentlassung erfolgt nach Abgabe einer entsprechenden schriftlichen Erklärung. Es können jedoch unter Umständen in solchen Fällen versicherungsrechtliche Nachteile entstehen