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Entlassung
Wir freuen uns, wenn Ihre Gesundheit wieder soweit hergestellt ist, dass der Sie behandelnde Arzt Ihre Entlassung anordnen kann. Vertrauen Sie darauf, dass der Arzt den richtigen Zeitpunkt Ihrer Entlassung bestimmt.

Sollten Sie – aus welchen Gründen auch immer – gegen den ärztlichen Rat unser Haus verlassen wollen, so ist dies natürlich möglich. Die Selbstentlassung erfolgt nach Abgabe einer entsprechenden schriftlichen Erklärung. Es können jedoch unter Umständen in solchen Fällen versicherungsrechtliche Nachteile entstehen


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