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Ihr Aufenthalt in der Klinik

 
 
                                                 


Aufnahme

Bei Ihrer Aufnahme werden wir Sie oder Ihre Angehörigen um einige Auskünfte bitten. Wenn Sie Ihre Einbestellungsunterlagen bereits an uns zurückgesandt haben, so werden Ihre persönlichen Angaben nur noch auf Aktualität überprüft. Diese Angaben werden für Ihre medizinische Versorgung und für die Abrechnung der Behandlungskosten benötigt. Ihre Angaben unterliegen dem Datenschutz. Die Mitarbeiter unserer Klinik sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bringen Sie bitte den Einweisungsschein Ihres behandelnden Arztes mit und übergeben Sie ihn den Mitarbeitern des Patientenservice. Die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und dem Krankenhaus richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB). Diese können beim Patientenservice eingesehen werden.


Kassenpatienten

Sind Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, wird die Kostenübernahmeerklärung von der Krankenhausverwaltung bei der für Sie zuständigen Krankenkasse angefordert. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Voraussetzung dafür ist, bei der Aufnahme eine Versichertenkarte, die Mitgliedsnummer Ihrer Krankenkasse und den Einweisungsschein „Verordnung von Krankenhausbehandlung“ vom behandelnden Arzt vorzulegen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen haben Sie als Patient für die Dauer Ihres Krankenhausaufenthaltes (höchstens jedoch bis zu 14 Tagen im Jahr) eine Eigenbeteiligung zu entrichten. Wir bitten Sie, diesen Betrag vor Verlassen des Krankenhauses zu zahlen. Wir leiten dann dieses Geld an Ihre Krankenkasse weiter. Können Sie eine Quittung über bereits getätigte Eigenbeteiligung im laufenden Jahr vorweisen, sind Sie von einer nochmaligen Bezahlung dieser Gebühr befreit.


Selbstzahler

Wenn Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, gelten Sie als Selbstzahler. In diesem Falle tragen Sie die Kosten für Ihren Klinikaufenthalt selbst bzw. rechnen über Ihre private Krankenversicherung ab. Mit einigen privaten Krankenversicherungen hat unsere Klinik vertragliche Vereinbarungen über die Anerkennung der Clinic-Card. Bei Vorlage der Karte rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherungsgesellschaft ab. Sollten Sei bei der Aufnahme keine gültige Kostenzusage vorlegen können, so müssen wir Sie bitten, eine ausreichende Vorauszahlung zu leisten.


Wahlleistungen

Wir bieten verschiedene Leistungen, die über die Regelleistungen hinausgehen, gegen besondere Berechnung als Wahlleistung an:

  • Wahlärztliche Leistungen (privatärztliche Leistungen des Chefarztes oder eines von ihm benannten Vertreters) einschließlich konsiliarärztlicher Leistungen
  • Unterbringung in einem Ein-Bett-Zimmer
  • Unterbringung einer Begleitperson im Patientenzimmer
     
     

Die Kosten der Ihnen zur Auswahl stehenden Wahlleistungen werden Ihnen in Rechnung gestellt und können im Regelfall bei Ihrer Privatversicherung eingereicht werden. Wir empfehlen Ihnen, sich selbst bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach dem Umfang Ihrer Leistungen zu erkundigen.


Entlassung

Nachdem Ihr behandelnder Arzt mit Ihnen das Abschlussgespräch zu Ihrem Klinikaufenthalt geführt hat, bitten wir Sie die Abmeldung am Patientenservice nicht zu vergessen. Bitte geben Sie entliehene Bücher etc. zurück, entwerten Sie bitte Ihre Telefonkarte. Vergewissern Sie sich bitte, ob Sie Ihre persönlichen Sachen aus dem Zimmer mitgenommen haben.
Beachten Sie bitte, dass bestimmte Untersuchungen und Medikamente bei der Heimfahrt Ihre Fahrtauglichkeit beeinflussen oder ausschließen können. Sollte Ihnen der Arzt aus gesundheitlichen Gründen eine Heimfahrt mit dem Taxi empfehlen, so werden Ihnen die Schwestern ein Taxi bestellen. Diesen Entlassungstransport müssen Sie laut gegenwärtiger Gesetzeslage mit einem Eigenanteil beim Taxifahrer bezahlen. Alle darüber hinaus anfallenden Kosten trägt Ihre Krankenkasse. Die Abrechnung der verbleibenden Kosten erfolgt vom Taxiunternehmen direkt mit Ihrer Krankenkasse.