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Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH
Staatsministerin Kühne-Hörmann: Gutachten gibt wichtige Anregungen, die Potenziale des drittgrößten Universitätsklinikums in Deutschland noch besser zu nutzen Wiesbaden – „Die Landesregierung hat ihr Ziel erreicht, durch die Privatisierung des fusionierten Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKGM) die besten Voraussetzungen für hochschulmedizinische Krankenversorgung sowie Forschung und Lehre auf Spitzenniveau zu schaffen.“ Mit diesen Worten hat die Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Eva Kühne-Hörmann, die Stellungnahme des Wissenschaftsrats zur Entwicklung der universitätsmedizinischen Standorte Gießen und Marburg kommentiert. Der Präsident der Justus-Liebig-Universität Gießen, Prof. Dr. Joybrato Mukherjee, ist sehr zufrieden, dass der Wissenschaftsrat ausdrücklich festgestellt hat, dass Forschung und Lehre erkennbar nicht unter dem Privatisierungsprozess gelitten haben. Er ergänzt: „Wir sind zuversichtlich, dass die mittelhessische Universitätsmedizin in den vereinbarten und weiterzuentwickelnden Strukturen auch in der Zukunft sehr erfolgreich in Forschung und Lehre sein wird.“ Die Präsidentin der Philipps-Universität Marburg, Prof. Dr. Katharina Krause, begrüßt in den Empfehlungen des Wissenschaftsrats die klare Intention, Forschung und Lehre in der Medizin in Mittelhessen zu stärken. Die differenzierten Empfehlungen des Wissenschaftsrats werden Universität und Fachbereich Medizin sorgfältig prüfen. Sie werden diese in den weiteren Schritten zur Fortentwicklung der strukturierten Kooperation zwischen den Fachbereichen Medizin und unter Teilnahme weiterer Fachbereiche der beiden Universitäten umsetzen. „Der Wissenschaftsrat attestiert uns, dass wir durch infrastrukturelle Investitionen die patientenorientierte klinische Forschung auf ein wettbewerbsfähiges Niveau angehoben haben“, sagte der Vorsitzende der Geschäftsführung des UKGM, Joseph Rohrer. „Wichtig ist uns auch die Feststellung des Gremiums, dass die Arbeitsverdichtung im UKGM der in anderen Universitätsklinika entspricht und nicht etwa auf die Privatisierung, sondern die Einführung der so genannten diagnosebezogenen Fallpauschalen zurückzuführen ist. Wir haben seit der Privatisierung sogar ärztliches und Pflegepersonal ausgebaut. Dem Aufruf des Wissenschaftsrats zu einer sachlichen und differenzierten Diskussion kann ich mich angesichts dieser Beurteilung nur anschließen“, so Rohrer. Als „hervorragendes Zeugnis“ durch ein unabhängiges Gremium hat der Vorstandsvorsitzende der RHÖN-KLINIKUM AG, Wolfgang Pföhler, die Ergebnisse des Wissenschaftsrats bezeichnet, in denen die Fusion und Privatisierung als ‚sinnvolle Grundsatzentscheidung’ bezeichnet werden. „Wir freuen uns über das Lob für die erfolgreich vollzogene Privatisierung. Das zeigt, dass uns in Gießen und Marburg das Zusammenspiel von Wissenschaft, guter Medizin und Ökonomie gelingt und innovative Gesundheitsdienstleistungen für unsere Patienten entstehen.“ Mit der Übernahme der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH durch die RHÖN-KLINIKUM AG zum 1. Februar 2006 war erstmals in Deutschland ein Universitätsklinikum in private Trägerschaft überführt worden. Der Hessische Landtag hatte mit den Stimmen von CDU und FDP dem Verkauf von 95 Prozent der Gesellschafteranteile an die RHÖN-KLINIKUM AG zu einem Kaufpreis von 112 Millionen Euro zugestimmt. Das Land hatte in das Transaktionsverfahren klare Vorgaben eingebracht: Ziel ist es, für die Hochschulmedizin angesichts der strukturellen Veränderung in der Krankenversorgung (insbesondere durch den Anpassungsdruck infolge der Einführung diagnosebezogener Fallpauschalen) neue strategische Perspektiven zu entwickeln. Durch gesetzliche Regelungen und vertragliche Vereinbarungen mit der RHÖN-KLINIKUM AG wurden die Voraussetzungen geschaffen, die Krankenversorgung auf höchstem Niveau und die Freiheit von Forschung und Lehre zu sichern. Durch den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis Ende 2010 und einen Sozialfonds werden die legitimen sozialen Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichfalls gewährleistet. Der Wissenschaftsrat hatte diesen Prozess begleitet und in Anbetracht der Bedeutung des Vorgangs nun die Leistungsfähigkeit der Standorte in Forschung, Lehre und Krankenversorgung überprüft. Eine weitere Begutachtung soll nach fünf Jahren erfolgen.
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