Bestehende Arbeitsverträge, Haustarifverträge, Erfolgsbeteiligung, Motivation der Mitarbeiter
Bei Übernahmen von Krankenhäusern durch die Rhön-Klinikum AG bzw. einer Tochtergesellschaft von dieser, trifft das System des öffentlichen Dienstes mit den Tarifregelungen des BAT auf ein Tarifsystem, das aus Haustarifverträgen mit der Gewerkschaft ver.di besteht, die ihre Ursprünge vor 30 Jahren in BAT-Strukturen hatten aber den Bedingungen für Krankenhäuser gemäß weiterentwickelt wurden. Diese Haustarifverträge sind hinsichtlich der Struktur der Tarifmäntel zu 90 % einheitlich, obwohl sie von jeder Tochtergesellschaft mit der Tarifkommission von ver.di und unter Einbezug der Personalvertretung der jeweiligen Klinik getrennt verhandelt und gepflegt werden. Nur so können qualifizierte und mitarbeiterorientierte Tarifstrukturen entstehen. Unsere Altersversorgungssysteme, Arbeitszeitregelungen, einkommensoptimalen Nachtdienstzulagen, aber auch die finanzielle Beteiligung aller Mitarbeiter am Unternehmenserfolg sind dem BAT / BMTG um Längen voraus. In den Haustarifverträgen ist das eliminiert, was im BAT von allen Fachleuten Land auf Land ab als abwärtsgerichtete Spirale erkannt wird. Die Bemühung, den BAT neu auszurichten, und die Schwierigkeiten dabei prägen Arbeitgeber und Arbeitnehmerseite gleichermaßen. Wir würden den Versuch, uns auf BAT-Niveau binden zu wollen, als Angriff auf die Zukunft unserer Krankenhäuser betrachten, und wir sind sicher, dass die weit überwiegende Mehrzahl unserer Betriebsräte (es gibt sie in allen unseren Häusern) das genau so sieht – auch wenn man gerne die Vorteile des BAT im Tandem mit den Vorteilen unserer Haustarifverträge nutzen würde.
Zwischen den einzelnen Haustarifverträgen, auch wenn die selben Gewerkschaften dahinter stehen, gibt es Unterschiede in Details - und das muss auch so sein. Deshalb hat der Gesetzgeber für Übernahmen verbindliche Regelungen geschaffen, die Anpassungen abmildern. Nach § 613 a BGB ist geregelt, dass der neue Klinikbetreiber in alle Rechte und Pflichten des alten Klinikbetreibers eintritt. Aus Anlass der Übernahme dürfen diese ein Jahr lang nicht verändert werden. Damit ist gesichert, dass Überraschendes nicht geschieht.
Wir versuchen, mit den Gewerkschaften neue Haustarifverträge zu verhandeln und würden dies im Idealfall gegebenenfalls sogar prophylaktisch vor der Übernahme machen, damit alle Beteiligten ohne WENN und ABER wissen, was geschieht und was zu erwarten ist. Die Frage, ob uns eine solche Klärung im Vorfeld gelingt - oder ob es bei der Absichtserklärung bleibt - hängt entscheidend vom Einsatz der örtlichen Personalvertretung ab.
Unser Übernahmekonzept geht wie das RHÖN-KLINIKUM -Betriebskonzept von dezentralen Ansätzen aus, die Freiraum für regionale Mitwirkung erlauben, im Gegenzug aber die Bereitschaft, sich einzubringen, fordern. Als problematisch haben wir immer empfunden, wenn Personalvertretungen bis zum letzten Tag gegen eine Privatisierung kämpfen, um dann, wenn sie beschlossen ist, den neuen Herausforderungen unvorbereitet gegenüber zu stehen. Wir empfehlen deshalb eine frühzeitige und offene Diskussion – vielleicht sogar auf unverbindlicher Ebene –, um die unzweifelhafte Zukunftsträchtigkeit unserer Tarifsysteme kennen zu lernen. Ansprechpartner dafür sind bei uns neben dem Kontakt zum Konzernbetriebsrat und den Betriebsräten der einzelnen Unternehmen, auch die Vertreter der Belegschaft und der Gewerkschaft im paritätisch besetzten Aufsichtsrat unseres Unternehmens und natürlich das für Personalentwicklung und Konzerntarifrecht zuständige Vorstandsmitglied Gerald Meder (E-Mail:
vpers@rhoen-klinikum-ag.com).
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