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Gewährleistung der Versorgung der Bevölkerung:

Nicht aufgesetzter Anspruch, sondern erklärtes Unternehmensziel

Erklärtes Ziel der RHÖN-KLINIKUM AG – und ihrer Tochterkliniken – ist die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Gesamtbevölkerung, also für jedermann, auf sehr hohem Qualitätsniveau.
Die RHÖN-KLINIKUM AG versteht sich als Gesundheitsdienstleister mit höchsten Ansprüchen an Patientenorientierung, Qualität und Preiswürdigkeit der Leistung. Sie versteht sich eindeutig in erster Linie als Krankenhausbetreiber, der Investitionen als Mittel zur Effizienzsteigerung und Gestaltung der patientenorientierten Prozesse begreift. Die langfristige Ausrichtung des Unternehmens ergibt sich bereits aus seiner Bereitschaft, erhebliches Kapital einzusetzen. Deshalb eignen sich unsere Konzepte nur für auf Dauer angelegte Verbindungen; folgerichtig spiegelt sich unsere langfristige Orientierung auch in dem Verhältnis zu unseren Kapitalgebern wider: Unsere Aktie gilt unter Anlegern als Langfristanlage; die Kapitalgeber harmonieren mit unserer Unternehmensphilosophie und sind über ihr langfristiges Engagement in sie eingebunden.
Wir sind Verfechter der Flächenversorgung, die notwendige Krankenhausleistungen für jedermann zu jeder Zeit bereitstellt. Wir sind deshalb natürliche Partner für öffentlich-rechtliche Krankenhausträger, die mittel- bis langfristig die Leistungsfähigkeit ihrer Versorgungsinfrastruktur gefährdet sehen. Unser Interesse liegt in einer optimalen Versorgung aller Patienten, die hohe Verfügbarkeit der Leistungen auf kurzem Weg und die notwendige qualitative Spezialisierung zu wirtschaftlichen Bedingungen gewährleistet. Wir denken, dass dieses Ziel von jedem öffentlich-rechtlichen Träger unterschrieben werden kann. Darauf stützt sich unser Interesse an der Übernahme von Krankenhäusern, vorrangig des Akutbereiches, die im Krankenhausbedarfsplan des jeweiligen Bundeslandes ausgewiesen sind. Entsprechend unserem Generalziel gilt dies für das gesamte Spektrum: von Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung über Fachkrankenhäuser, Kliniken der Schwerpunkt- und Maximalversorgung bis hin zu Universitätskliniken.
Wir lassen uns hinsichtlich unserer Zielsetzung beim Wort nehmen. Das heißt konkret: Privatisierungsziele und Mittel und Wege zur Zielerreichung werden in die Verträge aufgenommen. Allerdings achten wir darauf, dass dabei die Freiheitsgrade erhalten bleiben, die wir brauchen, um im Sinne unserer Zielsetzung, zum Nutzen der Region und unter Beachtung der Belange unserer Mitarbeiter erfolgreich zu arbeiten. Wir halten nichts davon, abgebenden Trägern und zukünftigen Mitarbeitern Vorteile und Veränderungen in der Versorgung zu versprechen, ohne zugleich die dazu erforderlichen Opfer zu benennen. Wir wissen nach weit über 20 erfolgreichen Krankenhausübernahmen, dass es besser ist, wenn die zukünftigen Partner sich vor der „Ehe“ über die Zukunft und deren Anforderungen offen unterhalten, statt sich gegenseitig halbherzig zu versichern, man könne den „Bären waschen, ohne ihn nass zu machen“.
Die bis zur Übernahme einer Klinik dort vorgehaltenen Fachbereiche und medizinischen Schwerpunkte werden in Zusammenarbeit mit den Betroffenen (am besten vor der Übernahme) in erster Linie auf ihre Bedarfsgerechtigkeit überprüft; parallel werden die Auswirkungen der zukünftigen Vergütung der Krankenhausleistung auf Basis von DRGs im Rahmen einer Zielbestimmung abgeschätzt. Soweit sich Differenzen zum Ist-Zustand ergeben - etwa in der Form von erbrachten (Mehr-)Leistungen, die nicht mit dem Versorgungsvertrag übereinstimmen, von Unterauslastung, Qualitäts- oder Wirtschaftlichkeitsproblemen -, werden Konzepte erstellt, die akribisch ausloten, wie unter Einsatz der Finanzierungsmöglichkeiten, Beschaffungsvorteile und des Wissens in unserem Konzern die vorhandenen personellen und sachlichen Ressourcen gestärkt werden können. Der Grundsatz lautet: Wir wollen so viel wie möglich erreichen, aber mit geringst möglichen sozialen Beschwernissen für die eingebundenen Mitarbeiter. Es ist heute üblich, sich selber so darzustellen, als könne man Neuausrichtungen ohne unangenehme Veränderung bewerkstelligen. Wir können das nicht, sind aber bereit, die Veränderung gemeinsam mit den Betroffenen zu gestalten.
Das gilt auch im Umgang mit Krankenhausbehörden. Stellt die RHÖN-KLINIKUM AG nach der Übernahme eines Krankenhauses fest, dass die Versorgungsrealität nicht dem Bedarf entspricht, so werden wir im Rahmen der Gesetze und Verordnungen und im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit gemeinsam nach Lösungen suchen. Sollte die Versorgung dieser Art nicht herzustellen sein, werden wir dann sehr wohl unsere Freiheitsgrade – private Unabhängigkeit – nutzen, um das Versorgungsziel zu sichern, denn: die Zufriedenheit der Bevölkerung mit unserer Leistung ist die Basis unserer Arbeitsplätze, die Basis des von uns eingesetzten Kapitals und die Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens schlechthin.
Staatliche Krankenhausträger, die ihren Versorgungsauftrag zur Erfüllung an uns übertragen haben, konnten danach eine starke Regionalorientierung und damit Interessensidentität erfahren – mithin das Gegenteil einer einseitigen Ausrichtung auf anonyme Konzerninteressen. Dies äußert sich z. B. darin, dass wir nicht auf Zentraleinkauf und Ähnliches setzen, weil wir glauben, dass ein Krankenhaus bei aller Benchmarktechnik etc. dem Menschen vor Ort und seinen Lebensumständen verbunden bleiben muss. Deshalb haben wir eine Konzernleitung, die auf Dezentralität setzt und Praktiken nur dort einer Normung unterwirft, wo dies notwendig ist - beispielsweise für Kommunikations- und Vergleichszwecke mit dem Ziel eines konzernweiten Erfahrungs- und Wissenstransfers. Zentrale Uniformität ist zwar manchmal schneller, vielleicht sogar kurzfristig effizienter, aber Ideenwachstum, Reaktionsfähigkeit und „Kundennähe“,- bei uns Patientennähe - leiden darunter. Deshalb belassen wir unseren Krankenhäusern auch im Namen ihre eigene Identität und bestehen nicht auf der Verwendung des Namenszusatzes „Rhön“.

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