Bild
KonzernleerUbersichtleerSucheleerImpressumleerKontaktleerEnglish
Privatisierung

Der Kostendruck im Krankenhausbereich nimmt zu. Diesem Druck werden unwirtschaftlich arbeitende und strukturell benachteiligte Krankenhäuser künftig immer weniger gewachsen sein. Hinzu kommt, dass das Anspruchsverhalten der Bevölkerung gegenüber dem Staat eine keineswegs sinkende Tendenz aufweist. Die Folge ist, dass der Staat seine begrenzten finanziellen Mittel – die zur Bewältigung auch anderer systemimmanenter Aufgabenstellungen etwa im Bildungsbereich, beim Abbau der Arbeitslosigkeit, bei Katastropheneinsätzen etc. dringend benötigt werden – sehr umsichtig zuteilen muss. Aus diesen Gründen wird die Zahl öffentlich-rechtlicher Krankenhausträger, die ihr Klinikum verkaufen wollen, stetig anwachsen.
Oberste Priorität für den Regelungsbedarf bei der Privatisierung eines zuvor unter öffentlich-rechtlicher Trägerschaft geführten Krankenhauses haben meist folgenden Punkte:

  • Gewährleistung der Versorgung auf hohem Qualitätsniveau
  • Zukunftssicherung des Krankenhauses bei Übernahme / Investitionen
  • Mitarbeiterübernahme, Haustarifverträge, Erfolgsbeteiligung der Mitarbeiter
  • Kaufpreisverwendung / rechtlicher Eigentumsübergang

Die RHÖN-KLINIKUM AG gilt bei Kennern des Marktes als Pionier im Bereich der Krankenhausprivatisierung. In dieser Rolle, die auch Verantwortung bedeutet, wollen wir nachfolgend zu den oben skizzierten Prioritäten Stellung beziehen.