
Wahlleistungen
Die außerhalb der allgemeinen Krankenhausleistungen in Anspruch genommenen Wahlleistungen werden gesondert berechnet (§ 17 KHEntgG):
Wahlärztliche Leistungen
Die Vereinbarung umfasst die ärztlichen Leistungen aller an der Behandlung beteiligten Ärzte des Krankenhauses, soweit diese zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen berechtigt sind, einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten oder ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses. Dies gilt auch soweit die wahlärztlichen Leistungen vom Krankenhaus berechnet werden; die Liquidation erfolgt nach der GOÄ/GOZ in der jeweils gültigen Fassung.
Hinweis: Für die Inanspruchnahme der oben genannten Wahlleistungen besteht kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz. Prüfen Sie bitte, ob Ihre private Krankenversicherung/Beihilfe etc. diese Kosten abdeckt. Bei der Inanspruchnahme von Wahlleistungen ist der Patient als Selbstzahler zur Entrichtung des Entgelts verpflichtet.
Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer oder 2-Bett-Zimmer
Die Gesamtkosten für die Unterbringung werden aus den Kosten pro Berechnungstag gebildet. Berechnungstag in diesem Sinne ist der Tag der Aufnahme zuzüglich jedes weiteren Aufenthaltstages. Der Tag der Entlassung bzw. Verlegung wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
| Unterbringung | Preis pro Berechnungstag |
| 1-Bett-Zimmer | 22,46 € |
| 2-Bett-Zimmer auf Station C2 | 13,48 € |
Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson
| Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson | Preis pro Berechnungstag |
| mit Übernachtung | 28,00 € |