
Zusätzlich sind Befugnisse für Bezeichnungen aufgeführt, die noch nach altem Weiterbildungsrecht erworben werden können. Diese sind mit dem Zusatz „WBO95“ gekennzeichnet. Bitte beachten Sie, dass der Erwerb dieser „alten“ Bezeichnungen gemäß Übergangsregelungen nur beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich ist. Im Zweifelsfall empfehlen wir, die für den Ort Ihrer Tätigkeit zuständige Landesärztekammer zu kontaktieren.
Eine Übersicht über unserer bestehenden Weiterbildungsbefugnisse finden Sie hier.