
Aufgaben des Geriatrischen Schwerpunktes lt. Geriatriekonzept BW:
1.) Konsiliarische Beratung der bettenführenden Abteilungen bezüglich geriatrischer Fragestellungen.
2.) Durchführung des geriatrischen Assessments, der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung, Organisation von geriatrischen Rehabilitationsmaßnahmen, ggf. bei fehlender Rehabilitationsmöglichkeit in Zusammenarbeit mit Sozialdienst und Überleitungspflege anderweitige Weiterversorgung.
3.) Kooperation bezüglich der Belange älterer Menschen mit lokalen Organisationen / Einrichtungen (z.B. Kreisseniorenrat, Caritas, Gesundheitsförderung Landkreis)
4.) Durchführung von Fortbildungen / Weiterbildungen bezüglich geriatrischer Belange für medizinisches Fachpersonal bzw. Außenstehende (z.B. pflegende Angehörige) über klinikassoziiertes Bildungssystem (BIZ), Krankenpflegeschulen, Krankengymnastikschulen, klinikintern, über die kooperierenden krankenhausfremden Organisationen; außerdem Angebot an Praktikumsplätzen für Ergotherapie- und Logopädieschüler.
5.) Mitarbeit in Dachorganisationen (DGG, LAG Geriatrischer Schwerpunkte) zur Weiterentwicklung geriatrischer Diagnose- und Behandlungskonzepte.