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Patientenverfügung

Veranstaltungsart:Interdisziplinäre Seminare
Leitung:Jochen Barth, evangelischer Pfarrer
Ökumenische Klinikseelsorge, Rhön-Klinikum Bad Neustadt

Rolf Kurz
Hospizverein Rhön-Grabfeld
Termin:04. Juni 2008
Uhrzeit:08:00 - 12:00 Uhr
Gebühr:kostenfrei
Zielgruppe:
  • Pflegekräfte
  • Therapeuten
  • und andere interessierte Berufsgruppen
Dauer:4 Stunden
Teilnehmerzahl:mindestens 5, maximal 16 Personen
Ort:Neurologische Klinik Bad Neustadt/Saale
Fortbildungspunkte:5 Punkte für Pflege

Es gibt Patienten, die ihren Willen nicht mehr äußern können, die aber mit einer Patientenverfügung Vorsorge getroffen haben. Doch wie damit umgegangen werden soll, ist vielen Ärzten und Pflegenden nicht vertraut. Was davon ist rechtlich verbindlich? Wie lässt sich der mutmaßliche Wille des Patienten daraus erheben? Wie hängt eine solche Verfügung mit einer Vollmacht oder Betreuungsverfügung zusammen?
Anhand eines Fallbeispiels wird sich diesen Fragen genähert, um dann den Unterschied von Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kennen zu lernen. Rechtliche und medizinische Aspekte werden diskutiert. Schwerpunktmäßig wird anhand der vom Bayerischen Staatsministerium herausgegebenen Patientenverfügung gearbeitet.

• Fallbeispiel und Diskussion zum Thema: „Mutmaßlicher Wille des Patienten“

• Kennen lernen des Unterschiedes: Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

• Rechtliche, medizinische und persönliche Aspekte der Patientenverfügung




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