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Teilstationäre Rehabilitation

Das Konzept der teilstationären Rehabilitation
Die Neurologische Klinik bietet anstelle oder im Anschluss an eine vollstationäre Rehabilitation die teilstationäre Rehabilitation an. Kostenträger sind in der Regel die Rentenversicherungsträger.
In diesem Konzept wird der Patient an 5 Tagen in der Woche stationär behandelt, übernachtet jedoch zu Hause. Dem teilstationären Patienten stehen die gleichen räumlichen, therapeutischen und diagnostischen Möglichkeiten wie dem vollstationären Patienten zur Verfügung. Er hat einen eigenen Bettplatz zum Ausruhen zwischen bzw. nach den Therapien und kann die sanitären Anlagen nutzen. Auch an allen Maßnahmen zur Gesundheitsbildung wie Schulungen und Informationsveranstaltungen nimmt der teilstationäre Patient teil. Die Verpflegung erfolgt im Speisesaal. Am Ende der Maßnahme wird ein Entlassungsbericht mit differenzierter sozialmedizinischer Beurteilung erstellt.

 
 Einzeltherapie
 
 Gruppentherapie
 
 Medizinische Trainingstherapie

Wann ist eine teilstationäre Rehabilitation möglich?

Eine teilstationäre Rehabilitation ist insbesondere sinnvoll bei:

  • Erkrankungen, für die ein länger andauernder oder wiederholter Rehabilitationsbedarf besteht
  • Erkrankungen, die einer Intervallbehandlung und gezielter Maßnahmen zur Funktionsverbesserung bei begrenzten motorischen, sensiblen, sprachlichen oder neuropsychologischen Störungen bedürfen
  • Situationen, die eine enge Einbindung in das soziale bzw. familiäre Umfeld erfordern
  • Personengruppen, die aus verschiedenen Gründen eine stationäre Rehabilitation nicht in Anspruch nehmen können

Folgende Voraussetzung müssen vorliegen:

  • die Erwerbsfähigkeit ist infolge der Erkrankung erheblich gefährdet oder gemindert und kann durch die Rehabilitationsleistung wesentlich gebessert werden
  • die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist möglich. Der Patient kann die Klinik hiermit innerhalb von 45 min erreichen
  • die Sicherstellung der häuslichen Versorgung ist gewährleistet (falls der Rehabilitand in seiner Selbstversorgung eingeschränkt ist)

Gegen die Durchführung einer teilstationären Rehabilitation sprechen:

  • erheblich eingeschränkte Belastbarkeit, so dass die Fahrt zur Rehabilitationseinrichtung sowie die Rückfahrt nach Hause oder die Versorgung im häuslichen Umfeld nicht zugemutet werden können
  • die Notwendigkeit einer ständigen ärztlichen und pflegerischen Betreuung
  • ausgeprägte Multimorbidität
  • das Vorliegen einer Abhängigkeitserkrankung

Aufnahme zur teilstationären Rehabilitation
Patienten werden zur teilstationären Rehabilitation i.d.R. direkt aus einer Akutabteilung oder von der Weiterführenden Rehabilitation (Phase C) übernommen, im Sinne einer Anschlussheilbehandlung.
Weiterhin ist die Fortführung einer vollstationären Anschlussheilbehandlung als teilstationäre Behandlung möglich.
Außerdem kann eine teilstationäre Behandlung auch als Intervalltherapie nach längerem Aufenthalt zu Hause erfolgen.

 
 Bettplatz für Ruhephasen
 
 Bewegungsbad
 
 Unterwassermassage