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Integrierte berufliche Belastungserprobung

Beurteilung der Erwerbsfähigkeit
Im Rahmen der stationären und teilstationären Rehabilitation werden bei Grenzfällen der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit auch berufliche Belastungserprobungen durchgeführt.
In der Regel läßt sich auf der Basis der Ergebnisse der Belastungserprobung eine differenziertere und besser fundierte sozialmedizinische Beurteilung erstellen.

Berufliche Belastungserprobung
Die berufliche Belastungserprobung kann z. B. in Kooperation mit einem Berufsförderungswerk, mit verschiedenen Arbeitgebern in der Nähe der Rehabilitationsklinik, beim letzten Arbeitgeber des Rehabilitanden, oder aber auch in der Neurologischen Klinik durchgeführt werden.

Ergebnisse und Empfehlungen
Eine berufliche Belastungserprobung kann zu folgenden Ergebnissen führen:

  • Der Rehabilitand kann in seinem Beruf weiter tätig sein, ohne eine berufsfördernde Maßnahme
  • Eine berufliche Rehabilitation ist notwendig, da die bisherige Tätigkeit nicht weiter ausgeübt werden kann. Für die berufliche
  • Rehabilitation muss allerdings eine ausreichende Belastungsfähigkeit und Bildungsfähigkeit vorliegen
  • Die medizinische Rehabilitation ist noch nicht abgeschlossen, weitere medizinische Maßnahmen sind notwendig
  • Es besteht Erwerbsunfähigkeit auf Zeit oder auf Dauer
  • Die Eingliederung in eine Werkstatt für Behinderte (WfB) wird empfohlen
  • Empfehlungen zur Arbeitsplatzgestaltung oder zur innerbetrieblichen Umsetzung