
Die Aufnahme der Patienten/-innen im St. Elisabeth-Krankenhaus Bad Kissingen erfolgt am Rezeptionstresen, der sich in der Notfallambulanz befindet. Sie finden diesen, wenn Sie durch den Haupteingang die Klinik betreten, geradeaus, vorbei am Infopoint, und dann ein Stück in den ersten Gang rechts.
Die Mitarbeiter der Patientenverwaltung sind zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar:
täglich von 6:30 bis 14:30 Uhr
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten melden Sie sich bitte z.B. bei akuten Notfällen direkt in der Notfallambulanz.
Rezeption: 0971 - 805 0
Patientenaufnahme: 0971 - 805 1256
Zwischen Ihnen als Patient/-in und der St. Elisabeth-Krankenhaus GmbH Bad Kissingen wird bei der Krankenhausaufnahme ein Behandlungsvertrag abgeschlossen. Gegenstand dieses Vertrages sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB), der DRG-Entgelttarif und, soweit vereinbart, die Bestimmungen des Wahlleistungsvertrages.
Entsprechende Musterformulare liegen für unsere Patienten/-innen zur Einsichtnahme an der Rezeption bzw. in den Aufnahmekabinen aus.
Die St. Elisabeth-Krankenhaus GmbH bietet seinen Patienten/-innen verschiedene Leistungen an, die in Beziehung auf Unterkunft und ärztliche Leistungen über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen und daher gesondert in Rechnung gestellt werden. Diese Wahlleistungen können auf Wunsch bei Ihrer Krankenhausaufnahme beantragt werden.
Weiterführende Informationen hierzu erhalten Sie durch unsere Mitarbeiter in der Patientenverwaltung.
Von allen gesetzlich versicherten Patienten/-innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist gemäß § 39 Abs. 4 SGB V für längstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres eine Zuzahlung (Eigenbeteiligung) zu entrichten. Diese beläuft sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf 10,- Euro pro Tag.
Für Ihre Eigenbeteiligung erhalten Sie im Anschluss an Ihre Krankenhausbehandlung eine Zuzahlungsaufforderung, überweisen. Der entrichtete Zuzahlungsbetrag wird anschließend durch die St. Elisabeth-Krankenhaus GmbH an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet.
Wenn Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, gelten Sie als Selbstzahler. In diesem Falle tragen Sie die Kosten für Ihren Klinikaufenthalt selbst bzw. rechnen über Ihre private Krankenversicherung ab.
Zu Ihrer Unterhaltung und Information sind alle Patientenzimmer mit Fernsehgeräten ausgestattet, die von Ihnen kostenlos genutzt werden können.
Darüber hinaus besteht für alle Patienten die Möglichkeit, direkt vom Bett aus kostenlos in alle deutschen Festnetze und Mobilfunknetze zu telefonieren oder von außen angerufen zu werden.
Der Schutz der Privatsphäre ist im Krankenhaus gesetzlich garantiert. Ärzte, Pflegekräfte und alle übrigen Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Wir bitten Sie und Ihre Angehörigen um Verständnis, wenn wir grundsätzlich am Telefon keine Auskünfte über Patienten erteilen können.
Vor Ihrer Entlassung wird Sie der zuständige Stationsarzt über alle weiteren erforderlichen Maßnahmen im Hinblick auf Ihre Genesung informieren und beraten. Zudem wird eine Mitteilung an Ihren behandelnden Hausarzt erfolgen, damit er über Ihre Krankheit und die Möglichkeiten der Weiterbehandlung informiert ist.
Wenn Sie gegen ärztlichen Rat nach Hause gehen möchten, müssen Sie eine gesonderte Erklärung unterschreiben.Vergessen Sie bitte nicht, Ihre persönlichen Gegenstände und Wertsachen mitzunehmen.
Die Patientenverwaltung versteht sich als serviceorientierter Ansprechpartner für unsere Patienten/-innen und deren Angehörigen zu Fragen rund um den Krankenhausaufenthalt.
Ihr Aufgabengebiet erstreckt sich von der administrativen Patientenaufnahme über Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Wahlleistungsvertrages/Behandlungsvertrages bis hin zur Abwicklung und Abrechnung ambulant und stationär erbrachten Leistungen.