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Wichtiges in Kürze
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Leistungen. Unter der Rubrik Wichtiges in Kürze finden Sie gebündelt alle wichtigen Informationen bezüglich Ihres Aufenthaltes bei uns.
Anmeldung / Aufnahme
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Die Aufnahme der Patienten/-innen im St. Elisabeth-Krankenhaus erfolgt an der Rezeption sowie in den beiden Aufnahmekabinen der Patientenverwaltung, welche sich direkt im Anschluss an den Haupteingangsbereich auf der linken Seite befinden. |
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Die Mitarbeiter der Patientenverwaltung sind zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar: |
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täglich von 6:30 bis 22:00 Uhr |
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Außerhalb der regulären Öffnungszeiten melden Sie sich bitte z.B. bei akuten Notfällen direkt in der Notfallambulanz. |
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Telefonisch können Sie die Mitarbeiter der Patientenverwaltung unter folgenden Nummern erreichen: |
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Rezeption: 0971 - 805 0 |
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Patientenaufnahme: 0971 - 805 210 |
Besuchszeiten
Die Besuchszeiten im St. Elisabeth-Krankenhaus sind täglich von 11.00 bis 20.00 Uhr. |
Erforderlichen Unterlagen
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Zur Erledigung der erforderlichen Aufnahmeformalitäten benötigen wir bei Ihrer Aufnahme in das St. Elisabeth-Krankenhaus folgende Unterlagen:
- Einweisungsschein des behandelnden Hausarztes
- Versicherungskarte der zuständigen Krankenversicherung
- Personalausweis
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Um unnötige Doppeluntersuchungen während Ihres Krankenhausaufenthaltes zu vermeiden, ist es hilfreich, wenn sie folgende Unterlagen (sofern vorhanden) mit in dasKrankenhaus bringen könnten:
- Behandlungsunterlagen
- Röntgenbilder
- Weitere ärztliche Befunde voraus gegangener Untersuchungen
Übersicht über regelmäßig eingenommene Medikamente |
Vertragsbedingungen
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Zwischen Ihnen als Patient/-in und der St. Elisabeth-Krankenhaus GmbH Bad Kissingen wird bei der Krankenhausaufnahme ein Behandlungsvertrag abgeschlossen. Gegenstand dieses Vertrages sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB), der DRG-Entgelttarif und, soweit vereinbart, die Bestimmungen des Wahlleistungsvertrages. |
| Entsprechende Musterformulare liegen für unsere Patienten/-innen zur Einsichtnahme an der Rezeption bzw. in den Aufnahmekabinen aus. |
Wahlleistungen
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Die St. Elisabeth-Krankenhaus GmbH bietet seinen Patienten/-innen verschiedene Leistungen an, die in Beziehung auf Unterkunft und ärztliche Leistungen über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen und daher gesondert in Rechnung gestellte werden. Diese Wahlleistungen können auf Wunsch bei Ihrer Krankenhausaufnahme beantragt werden. |
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Zu diesen Wahlleistungen gehören:
- Unterbringung in einem Einbettzimmer
- Unterbringung in einem Zweibettzimmer
- Persönliche Beratung und Behandlung durch den Chefarzt (wahlärztliche Leistung)
Weiterführende Informationen hierzu erhalten Sie durch unsere Mitarbeiter in der Patientenverwaltung |
Abrechnung / Kosten
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Von allen gesetzlich versicherten Patienten/-innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist gemäß § 39 Abs. 4 SGB V für längstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres eine Zuzahlung (Eigenbeteiligung) zu entrichten. Diese beläuft sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf 10,- Euro pro Tag. |
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Ihre Eigenbeteiligung können Sie am Tag Ihrer Entlassung in der Aufnahmekabine bezahlen (Barzahlung bzw. Zahlung per EC-Karte) oder im Anschluss an Ihre Krankenhausbehandlung überweisen. Der entrichtete Zuzahlungsbetrag wird anschließend durch die St. Elisabeth-Krankenhaus GmbH an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet. |
Selbstzahler
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Wenn Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, gelten Sie als Selbstzahler. In diesem Falle tragen Sie die Kosten für Ihren Klinikaufenthalt selbst bzw. rechnen über Ihre private Krankenversicherung ab. |
Mitzubringen
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Für Ihren Krankenhausaufenthalt sollten Sie an folgende persönlichen Dinge denken:
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Hygieneartikel (Zahnbürste, Waschlappen, Kamm etc.)
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Wäsche (Schlafanzüge, Nachthemden, Unterwäsche, Bademantel)
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Hausschuhe und Strümpfe |
 | Fernsehen und Patiententelefon
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Zu Ihrer Unterhaltung und Information sind alle Patientenzimmer mit Fernsehgeräten ausgestattet, die von Ihnen kostenlos genutzt werden können.
Darüber hinaus besteht für alle Patienten die Möglichkeit, direkt vom Bett aus zu telefonieren oder von außen angerufen zu werden. Hierzu benötigen Sie eine Telefonkarte, die Sie an der Rezeption für ein Entgelt in Höhe von 20,- Euro (incl. 5,- Euro Pfand) erwerben können. Für das Telefonieren wird täglich eine Grundgebühr von 0,50 Eurocent erhoben, die automatisch von der Karte abgebucht wird. Eine Telefoneinheit kostet 0,10 Eurocent.
Ihre Telefonkarte geben Sie bitte am Tag Ihrer Entlassung an der Rezeption zurück. Bei Rückgabe erhalten Sie Ihr Restguthaben sowie Ihre eingesetztes Pfand in Höhe von 5,- Euro wieder ausgezahlt.
Schweigepflicht
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Der Schutz der Privatsphäre ist im Krankenhaus gesetzlich garantiert. Ärzte, Pflegekräfte und alle übrigen Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Wir bitten Sie und Ihre Angehörigen um Verständnis, wenn wir grundsätzlich am Telefon keine Auskünfte über Patienten erteilen können. |
Entlassung
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Vor Ihrer Entlassung wird Sie der zuständige Stationsarzt über alle weiteren erforderlichen Maßnahmen im Hinblick auf Ihre Genesung informieren und beraten. Zudem wird eine Mitteilung an Ihren behandelnden Hausarzt erfolgen, damit er über Ihre Krankheit und die Möglichkeiten der Weiterbehandlung informiert ist. |
| Wenn Sie gegen ärztlichen Rat nach Hause gehen möchten, müssen Sie eine gesonderte Erklärung unterschreiben.Vergessen Sie bitte nicht, Ihre persönlichen Gegenstände und Wertsachen mitzunehmen. |
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