
Auf Wunsch können Sie jedoch zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen:
Die Behandlung durch die Chefärzte und die Wahl des Einbettzimmers sind einzeln wählbar. Allerdings kann es möglich sein, dass bei hohem Patientenaufkommen die Einbettzimmerunterbringung vorübergehend nicht möglich ist. Wenn Sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie rechtzeitig die Kostendeckung mit Ihrer Versicherung klären, sofern Sie die Kosten nicht selbst tragen wollen.