
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse brauchen Sie sich nicht um die Bezahlung Ihrer Krankenhausrechnung zu kümmern, grundsätzlich übernimmt dies Ihre Krankenversicherung. Voraussetzung dafür sind die korrekte Angabe Ihrer Krankenkasse sowie die Abgabe Ihres Einweisungsscheins. Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind oder eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit, dass wir direkt mit der Krankenversicherung abrechnen.
Sollten Sie jedoch über keinen gültigen Versicherungsschutz verfügen oder Ihre Krankenkasse bzw. das zuständige Sozialamt die Kostenübernahme für die Behandlung ablehnen, müssen wir Sie als Selbstzahler betrachten und Ihnen die erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für die Dauer des stationären Aufenthaltes, längstens jedoch für 28 Tage im Jahr, eine Eigenbeteiligung pro Aufenthaltstag zu entrichten ist. Dieser Betrag wird an die Krankenkasse weitergeleitet. Sofern Sie in diesem Jahr bereits eine Zuzahlung in unserer oder in einer anderen Klinik geleistet haben, bitten wir bei der Aufnahme um eine entsprechende Mitteilung und Vorlage der Quittung. Wir rechnen Ihnen diese Tage auf die Eigenbeteiligung an.