
Wenn die Genesung vorangeschritten und eine weitere stationäre Behandlung nicht mehr erforderlich ist, wird der Krankenhausarzt die Entlassung veranlassen. Die Weiterbehandlung übernimmt dann der Hausarzt, der nach der Entlassung einen umfangreichen Bericht über durchgeführte Maßnahmen sowie Empfehlungen zur weiteren ambulanten Nachbehandlung erhält. Vor der Abreise sollte auch die gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung beglichen sein. Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Telefonkarte zu entwerten und sich den Pfand zurückzahlen zu lassen. Denken Sie bitte auch daran, dass sich nach einer Herzoperation in der Regel ein Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik anschließt.