
Als zusätzliche Wahlleistungen über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus können Sie eine Unterbringung im Einbettzimmer und / oder eine Wahlarztbehandlung gegen einen Aufpreis in Anspruch nehmen.
Die Wahlleistungen bedürfen einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung zwischen Ihnen bzw. Ihrem gesetzlichen Vertreter und uns. Haben Sie eine private Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung, lohnt sich die vorherige Klärung der Kostendeckung, denn Ihre Versicherung übernimmt eventuell die Kosten der Wahlleistung.
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