Zugangsvoraussetzungen
Folgende Zugangsvoraussetzungen sind nach dem Krankenpflegegesetz für die Ausbildung erforderlich:
1. gesundheitliche Eignung
2. der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
3. der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit
- iner erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
- einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe