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Zugangsvoraussetzungen

Folgende Zugangsvoraussetzungen sind nach dem Krankenpflegegesetz für die Ausbildung erforderlich:

1. gesundheitliche Eignung
2. der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
3. der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit

  • iner erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
  • einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe