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Ihr Aufenthalt im Kreiskrankenhaus Gifhorn

Anmeldung - Aufnahme

Bitte bringen Sie zur Aufnahme den Einweisungsschein Ihres behandelnden Arztes, ggf. vorhandenen Medikamentenplan und bei Kleinkindern zusätzlich das gelbe Untersuchungsheft sowie das Impfbuch mit. Außerdem trägt es erheblich zur Vereinfachung bei, wenn Sie Ihre Krankenversicherungs-Chipkarte vorlgen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Patientendaten zu Abrechnungszwecken in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden. Ihre persönlichen Daten unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die Mitarbeiter unseres Krankenhauses sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Parkplätze/ Bringen und Abholen von Patienten

Wenn Sie mit Ihrem eigenen PKW gekommen sind, bitten wir Sie diesen während des Klinikaufenthaltes auf dem Parkplatz gegenüber dem Krankenhaus abzustellen. Hier stehen ca. 380 Parkplätze zur Verfügung. Die wenigen direkt auf dem Krankenhausgelände befindlichen Parkplätze dienen nur zum Bringen und Abholen von Patienten. Um hier freie Plätze zu gewährleisten, werden deshalb nach 20 Minuten gebührenfreien Parkens € 1,50 je angefangene 30 Minuten erhoben (max. pro Tag € 10). Beachten Sie, dass bestimmte Untersuchungen und Medikamente bei der Heimfahrt Ihre Fahrtauglichkeit beeinflussen oder ausschließen können.

Wertsachen

Bedenken Sie bitte: Wertgegenstände und größere Geldbeträge gehören nicht ins Krankenhaus! Wenn Sie Wertsachen oder größere Geldbeträge Ihren Angehörigen nicht gleich wieder mitgeben können, hinterlegen Sie diese bitte gegen einen Hinterlegungsschein in unserer Kasse im Eingangsbereich, da wir für deren Verlust leider keine Haftung übernehmen können.

Ihre Unterbringung

Die Belegung der Zimmer regelt die Stationsleitung gemeinsam mit dem zuständigen Arzt. Manchmal ist es unvermeidbar, dass Sie auf der Station noch eine gewisse Zeit warten müssen, bevor Sie Zimmer belegen können. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Der Ihnen zur Verfügung stehende Platz in Ihrem Zimmer ist beschränkt. Bitte bringen Sie nur mit, was für Ihren Aufenthalt unbedingt nötig ist.

Diese Dinge sollten Sie dabei haben:

  • Toilettenartikel
  • Handtücher
  • Waschlappen
  • Nachthemden oder Schlafanzüge zum Wechseln
  • Morgenrock oder Bademantel
  • Hausschuhe
     

Ärztliche Behandlung

Die Ärzte und Ärztinnen Ihrer Klinik sind für Ihre Behandlung verantwortlich. Neben der täglichen Visite durch Ihre Stationsärztin oder Ihren Stationsarzt finden auch regelmäßig Visiten mit dem Oberarzt und dem Chefarzt statt.

Von der Ärztin bzw. dem Arzt erwarten Sie die genaue Feststellung Ihrer Krankheit (Diagnose) und eine erfolgreiche Behandlung zur Behebung der gesundheitlichen Beschwerden (Therapie). Sie selbst können sowohl bei der Diagnosefindung als auch bei der Therapie mitwirken: Durch klare Aussagen über Ihr Befinden und die Entstehung Ihrer Beschwerden, über die Wirkung der verschiedenen Behandlungsmethoden und der Medikamente sowie vor allem durch Befolgen der Therapievorschriften. Mitgebrachte Medikamente, die Ihnen z. B. Ihr Hausarzt verschrieben hat, sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse während Ihrer Behandlung nicht ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt einnehmen. Es könnten sich sonst Unverträglichkeiten mit den vom Arzt verordneten Mitteln ergeben, die den Heilerfolg Ihrer Behandlung möglicherweise erheblich gefährden.

Ihre Ärztinnen und Ärzte sind gern bereit, Fragen zu Ihrer Erkrankung und deren Behandlung zu beantworten. Nutzen Sie dazu die Visite oder vereinbaren Sie mit der Ärztin bzw. dem Arzt einen Termin für ein Gespräch.

Vor ärztlichen Eingriffen ist ihre Zustimmung erforderlich. Lassen Sie sich vorher genau darüber aufklären. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Fragen offen zu stellen! Vertrauen ist die Basis einer erfolgreichen Behandlung. Wir bitten Sie ausdrücklich, in jedem Zweifelsfall mit dem zuständigen Chef- bzw. Oberarzt zu sprechen.

Der Tagesablauf

Oft wird die Frage gestellt, warum der Tag im Krankenhaus so früh beginnen muss. Dabei ist zu bedenken, dass am Vormittag auf jeder Station und insbesondere auch in den zentralen Funktionsbereichen eine Fülle von Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen durchgeführt werden muss. Trotzdem ist das Pflegepersonal nach Kräften bemüht, den gewohnten Tagesrhythmus der Patienten so weit wie möglich beizubehalten.

In der Mittagszeit übergeben die Krankenpflegekräfte des Frühdienstes alle pflegerisch wichtigen Informationen an ihre Kollegen des Spätdienstes direkt am Bett eines jeden Patienten. So besteht für Sie die Möglichkeit, sich aktiv mit Ihren Bedürfnissen und Fragen einzubringen. Gleichzeitig erfahren Sie, wer am Nachmittag mit Ihrer Pflege betraut und Ihr Ansprechpartner bzw. Ihre Ansprechpartnerin ist.

Besuchszeiten

Wir halten es für wichtig, dass Sie mit Ihrer Familie, Freunden und Bekannten während Ihres Krankenhausaufenthaltes in Verbindung bleiben. Deshalb können Ihre Angehörigen Sie zwischen 8.00 und 20.00 Uhr jederzeit besuchen. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass zu bestimmten Zeiten Besucher für kurze Zeit das Zimmer verlassen müssen.

Allerdings sollten Sie bedenken, dass der Besuche, der für Sie erfreulich ist, die Ruhe der Mitpatienten beeinträchtigen kann. Wir bitten Sie und alle Beteiligten, aufeinander Rücksicht zu nehmen.

Auch in der Kinderklinik sind Elternbesuche jederzeit ohne zeitliche Beschränkung willkommen. Besuche von Geschwistern sind möglich, sprechen Sie diese aber mit den Schwestern/ Pflegern und der Stationsärztin/ dem Stationsarzt ab.

Für die Intensivstationen gelten folgende Besuchszeiten:

Operative Intensivstation 51: Täglich von 14.30 bis 15.30 Uhr
Für Berufstätige 19.00 bis 20.00 Uhr
und nach Vereinbarung.

Internistische Intensivstation 47: Täglich 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
und nach Vereinbarung.

Aufenthalt außerhalb des Krankenhauses

Wenn Sie die Station verlassen wollen, informieren Sie bitte vorher das Pflegepersonal. Für Spaziergänge stehen Ihnen unsere weitläufigen Grünanlagen mit Sitzgelegenheiten zur Verfügung.

 
Rund ums Essen

Die Verpflegung hat auch im Krankenhaus für Sie eine wichtige Bedeutung. Sie soll Ihre Gesundheit fördern, die notwendigen Aufbaustoffe vermitteln und in keiner Weise belasten. Falls Ihnen Ihr Arzt eine besondere Diät verordnet hat, bitten wir Sie, sich im Interesse Ihrer Gesundheit sehr genau an die Diätvorschriften zu halten.Die Größe der Portionen orientiert sich an den Durchschnittsbedürfnissen unserer Patienten. Wenn Sie andere Portionsmengen möchten oder besondere Wünsche haben (Brotsorte u. Ä.) bitten wir Sie, dies dem Menüservice mitzuteilen. Sollten Sie das Glück haben gehfähig und in Ihrer Selbständigkeit nicht eingeschränkt zu sein, können Sie sich zu den Mahlzeiten- oder auch zwischendurch- mit bereitgestellten Getränken und Tafelwasser aus unseren Wasserspendern selbst versorgen.
Mit aufgenommene Angehörige (Begleitpersonen) können in unsere Cafeteria von 12.00 bis 14.00 Uhr am Mittagstisch teilnehmen. Das Abendessen wird Ihnen, gemeinsam mit dem Abendessen für unsere Patienten, auf die jeweilige Station gebracht.

Café, Kiosk und Frisör

Um sich kleine persönliche Wünsche erfüllen zu können, stehen Ihen im Haupteingangsbereich ein Café mit Kiosk und ein Frisör zur Verfügung.
Café mit Kiosk: Montag bis Samstag: 8.00 bis 17.00 Uhr Sonn- und Feiertage: 10.00 bis 17.00 Uhr Tel.: 05371-87-1151
Friseur: Dienstag bis Freitag: 9.00 bis 17.00 Uhr Samstag 8.00 bis 12.00 Uhr Tel.: 05371-87-1150 Terminabsprachen erwünscht

Post

Für Sie eingehende Post wird Ihnen vom Pflegepersonal ausgehändigt.

Die Anschrift lautet:
Name ...
c/o Kreiskrankenhaus Gifhorn GmbH
Station ...
Bergstraße 30
38518 Gifhorn

Briefmarken erhalten Sie am Kiosk. Der Briefkasten befindet sich im Haupteingangsbereich. Das Versenden von Inlandsfaxen ist über unsere Informationszentrale am Haupteingang gegen eine entsprechende Gebühr möglich.

Telefon, Radio und Fernsehen

Um zu telefonieren steht Ihnen in Ihrem Zimmer ein Telefon zur Verfügung. Wir verweisen auf die gesonderte Bedienungsanleitung. Auskünfte zu Telefon und Fernsehen erhalten Sie über den internen Hausapparat unter der Nummer 1111.

Werdende Mütter sind während des Aufenthaltes im Kreißsaal unter der Rufnummer 87-1670 erreichbar. Sie haben in dieser Zeit auch die Möglichkeit von dort aus mit Angehörigen zu telefonieren.

Münz- und Kartenfernsprecher befinden sich im Eingangsbereich des Krankenhauses.

Das Aufstellen von eigenen Fernsehern können wir Ihnen aus Sicherheitsgründen nicht gestatten. In allen Patientenzimmern steht Ihnen kostenfrei ein Fernsehgerät zur Verfügung.

Bitte nehmen Sie bei der Einstellung der Lautstärke Ihres Radios Rücksicht auf Ihre Mitpatienten. Der Programmempfang für Rundfunk und Fernsehen ist grundsätzlich nur bis 23.30 Uhr gestattet.

Rauchen und Alkohol

Alkohol und Medikamente vertragen sich nur in den seltensten Fällen. Somit ist der Genuss von alkoholischen Getränken in unserem Hause nicht gestattet. Das Rauchen ist nur außerhalb der Gebäude erlaubt.

Beschwerden

Sollten Sie einmal eine Beschwerden vorzubringen haben, dann wenden Sie sich bitte an das Büro der Pflegedirektorin, Telefon-Nr. 1201. Der Anruf vom Hausapparat ist kostenfrei.

Entlassung

Sie werden entlassen, wenn Sie aufgrund der Beurteilung der behandelnden Krankenhausärztin oder des -arztes der stationären Behandlung nicht mehr bedürfen oder wenn Sie Ihre Entlassung ausdrücklich wünschen. Bestehen Sie gegen ärztlichen Rat auf Ihrer Entlassung oder verlassen Sie ohne Zustimmung der behandelnden Ärztin oder des Arztes das Krankenhaus, kann das Krankenhaus für evtl. entstehende Folgen nicht haften.

Geben Sie bitte bei Ihrer Entlassung die Ihnen zur Verfügung gestellten Dinge zurück. Vergessen Sie bitte auch nicht, Ihre bei der Anmeldung hinterlegten Wertgegenstände und Geldbeträge wieder in Empfang zu nehmen und noch offenstehende Rechnungen (wie z. B. für Telefon und Zuzahlung) zu begleichen.

Taxi

Sollte Ihnen der Arzt aus gesundheitlichen Gründen eine Heimfahrt mit dem Taxi verordnen, so werden Ihnen die Schwestern oder Pfleger ein Taxi bestellen. Diesen Entlassungstransport müssen Sie laut gegenwärtiger Gesetzeslage mit einem Eigenanteil beim Taxifahrer bezahlen. Alle darüber hinaus anfallenden Kosten trägt Ihre Krankenkasse. Die Abrechnung der verbleibenden Kosten erfolgt vom Taxiunternehmen direkt mit der Krankenkasse.

Kostenregelung

Unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen, in denen die rechtlichen Beziehungen zwischen Ihnen und uns geregelt werden, liegen in der Patientenaufnahme im Erdgeschoss aus. Sie werden Ihnen auf Wunsch ausgehändigt.

Als krankenversicherter Patient einer gesetzlichen Krankenkasse brauchen Sie sich nicht persönlich um die Bezahlung Ihrer Krankenhausrechnung zu kümmern. Unser Krankenhaus hat mit den Kostenträgern eine Entgeltvereinbarung abgeschlossen, damit sind alle für Sie notwendigen ärztlichen, pflegerischen und medizinisch-technischen Leistungen sowie die Unterbringung im Mehrbettzimmer und die Verpflegung abgegolten.

Für maximal 28 Tage im Jahr sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Eigenanteil zu zahlen. Dieser beträgt zur Zeit 10 € pro Tag, sodass insgesamt höchstens 280,00 € zu zahlen sind. Wir bitten Sie den fälligen Betrag nach Beendigung Ihres Aufenthaltes an der Kasse im Eingangsbereich bar einzuzahlen. Dieser Betrag wird von uns an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Können Sie Quittungen über bereits getätigte Eigenbeteiligungen in Höhe von 280,00 € im laufenden Jahr vorweisen, sind Sie von weiteren Bezahlungen dieser Gebühr befreit.

Wenn Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, gelten Sie als Selbstzahler. In diesem Falle tragen Sie die Kosten für Ihren Klinikaufenthalt selbst bzw. rechnen über Ihre private Krankenversicherung ab. Mit einigen privaten Krankenversicherungen hat unser Krankenhaus vertragliche Vereinbarungen über die Anerkennung der Clinic-Card. Das heißt, bei Vorlage der Karte rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherungsgesellschaft ab.

Wahlleistungen

Um den Wünschen und Bedürfnissen der Patienten entgegenzukommen, bieten wir verschiedene Leistungen, die über die Regelleistungen hinausgehen, gegen besondere Berechnung als Wahlleistungen an:

  • wahlärztliche Leistungen (privatärztliche Leistungen des Chefarztes oder eines von ihm benannten Vertreters) einschließlich konsiliarärztlicher Leistungen
  • Unterbringung in einem Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer
  • Unterbringung einer Begleitperson im Patientenzimmer
     

Die Kosten der Ihnen zur Auswahl stehenden Wahlleistungen werden Ihnen in Rechnung gestellt und können im Regelfall bei Ihrer Privat- oder Zusatzversicherung zur Erstattung eingereicht werden.

Praxisgebühr

Mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes zum 01. Januar 2004 ist die Kreiskrankenhaus Gifhorn GmbH verpflichtet, von jedem Versicherten, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, vor jeder Inanspruchnahme einer seiner Instituts-Notfallambulanzen im jeweiligen Quartal die Praxisgebühr in Höhe von € 10,00 einzuziehen. Wir bitten um Verständnis, dass wir zur Umsetzung dieser gesetzlichen Regelungen verpflichtet sind.


Eine Bitte zum Schluss
Auch ein Krankenhaus unterliegt der Abnutzung und muss zu Ihrem Nutzen dem jeweilig neustem Stand der Technik angepasst werden. Bei diesen unvermeidbaren Bauarbeiten sind Lärm und Schmutz trotz größter Bemühungen nicht immer ganz auszuschließen. Wir geben uns alle erdenkliche Mühe, die zur Genesung nötige Ruhe zu gewährleisten. Deshalb bitten wir Sie um Ihr Verständnis, auch wenn etwas einmal nicht so ist, wie es sein sollte.