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Schule für Gesundheits- und Krankenpflege

Wir sind eine staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflege mit 60 Ausbildungsplätzen in drei Kursen.Das Schulteam besteht aus sieben Personen:

Schulleitung

  • Dipl.-Pflegepäd. Herr L. Grevelt

Lehrkräfte  

  • Dipl.-Pflegepäd. (FH) Frau M. Brennecke
  • Dipl. Berufspäd. Frau M. Voß 
  • Frau Chr. Lehmann (Lehrerin für Pflegeberufe)
  • Frau C. Herzig (Lehrerin für Pflegeberufe)
  • Frau K. Maciejewski

Schulassistentin

  •  M. Evers
     
     

Die Schule ist eine selbständige Organisationseinheit im Kreiskrankenhaus. Ihr obliegt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung. Die Kurse werden von Klassenlehrerinnen betreut. Diese begleiten die Schülerinnen während der praktischen Ausbildung und beraten Auszubildende und Ausbilder.

Die praktische Ausbildung (2.500 Stunden) findet in den verschiedenen Stationen und Abteilungen des Kreiskrankenhauses sowie an anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens (u. a. LKH Königslutter, Sozialstation, Pflegeheim, amb. Psych. Dienst) statt. Für die Praxisanleitung stehen pädagogisch weitergebildete Pflegekräfte zur Verfügung.

Der praktische und theoretische Unterricht (2.100 Stunden) finden an der Schule im Blocksystem statt. Ein Unterrichtsblock umfasst in der Regel einen Zeitraum von vier Wochen. Der Schultag geht von 7:45 bis 16.15 Uhr mit einer Mittagspause von einer Stunde. Die Grundlage für den Unterricht bildet das Curriculum von Oelke und Menke, das nach den Vorgaben des neuen Krankenpflegegesetzes angepasst wurde. Die gesamte Ausbildung ist in einem verbindlichen Rahmenlehrplan festgeschrieben.

 Information für Bewerber

Liebe Bewerberinnen und Bewerber. Sie interessieren sich für die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. zum Gesundheits- und Krankenpfleger an unserer Schule. Damit Sie sich gut auf Ihre Bewerbung vorbereiten und Ihr Wissen über die Ausbildung und den Beruf auf den neuesten Stand bringen können, habe ich Informationen über die Ausbildung im Allgemeinen und an unserer Schule insbesondere für Sie zusammen-getragen.

Die neue Ausbildung

Sie haben sicherlich bemerkt, dass die Berufsbezeichnung anders als erwartet ist. Die Bezeichnung Krankenschwester und Krankenpfleger gibt es seit dem 1.01.2004 nicht mehr, sondern lautet d Gesundheits- und Krankenpflegerin oder -pfleger.

Aber nicht nur die Berufsbezeichnung wurde geändert. Die Pflegeausbildung wurde modernisiert und an die heutigen und zukünftigen Erfordernisse angepasst. Hierzu wurde das Krankenpflegegesetz novelliert und eine neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erlassen. Wesentliche Bestimmungen dieser gesetzlichen Bestimmungen werde ich nachfolgend erläutern.

Das Krankenpflegegesetz

Es regelt im Wesentlichen die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung, die Genehmigung der Ausbildungs-stätten, die Ausbildungsziele, Dauer und Struktur der Ausbildung sowie die Fehlzeitenregelung

Zugangsvoraussetzung ist in der Regel der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Bildung sowie die gesundheitliche Eignung für den Pflegeberuf.

Der §3 des Krankenpflegegesetzes beschreibt die Ausbildungsziele. Hier ist besonders die Bezugnahme auf die Pflegewissenschaft und die Einbeziehung von Krankheitsvorsorge, Wiederher-stellung und palliativen Maßnahmen als pflegerische Aufgabe zu erwähnen.

Die Krankenpflegeausbildung dauert drei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung von mindestens 2100 bzw. 2500 Stunden.

Der Schule obliegt die Gesamt-verantwortung für die Ausbildung. In den drei Ausbildungsjahren dürfen neben Urlaub, Bildungsurlaub oder Ferien maximal 10% des theoretischen und praktischen Unterrichts und 10% der praktischen Ausbildung durch Krankheit versäumt werden (Fehlzeiten). Die Probezeit beträgt sechs Monate.

Unterricht

950 Stunden Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Pflege- und Gesundheitswissenschaften.

500 Stunden pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin.

300 Stunden   pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften

150 Stunden Recht, Politik und Wirtschaft.

200 Stunden zur Verteilung.

Ausbildung

Die Ausbildung umfasst mindestens 2600 Stunden und gliedert sich in einem allgemeinen und einem Differenzierungsbereich.

Allgemeiner Bereich

800 Stunden in verschiedenen Bereichen der Pflege wie Chirurgie, Innere Medizin, Frauenheilkunde, Geburtshilfe und Neugeborenenpflege, Kinderkrankenpflege und Geriatrie sowie                              

500 Stunden in Sozialstationen und anderen ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens

Differenzierungsbereich

700 Stunden in der Chirurgie, Innere Medizin sowie Psychiatrie

500 Stunden können verteilt werden.

Praxisanleitung und Begleitung

Die Anleitung während der praktischen Ausbildung soll von ausgebildeten Praxisanleiter/innen durchgeführt werden. Die Lehrkräfte der Schule sollen die Schüler und die Praxisanleiter/innen während der praktischen Ausbildung vor Ort  begleiten und beraten

Nachtdienste

Im Rahmen der Ausbildung finden in der zweiten Ausbildungshälfte 80 – 120 Stunden Ausbildung im Nachtdienst statt.

Die staatliche Prüfung

Die Prüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege besteht aus mehreren Teilen:

Schriftliche Prüfungen an drei Tagen zu je 120 Minuten

Praktische Prüfung von insgesamt 6 Stunden an zwei Tagen

Mündliche Prüfung zu 3 Themenbereichen von insgesamt 30 – 45 Minuten.

Jede Aufsichtsarbeit der schriftlichen Prüfung, jeder Themenbereich der mündlichen Prüfung und die praktische Prüfung können einmal wiederholt werden

Die Kreiskrankenhaus Gifhorn GmbH

Status: Schwerpunktsversorgung

Betreiber: Kreiskrankenhaus Gifhorn GmbH.

Hauptgesellschafterin: Rhön-Klinikum AG

Betten: 360 , 15.200 stationäre Fälle / Jahr.

Medizinische Kliniken:

#Kardiologie

#Gastroenterologie

Chirurgische Kliniken

#Unfall- und Wiederherstellungschirurgie

#Allgemein-, Visceral- und Gefäßchirurgie

Frauenheilkunde

#Gynäkologie

#Geburtshilfe

#Brustzentrum

HNO-Belegabteilung

Pädiatrische Klinik

#Kinder- und Jugendmedizin

Anästhesie, Operative Intensiv- und Rettungsmedizin

Labordiagnostik

Kooperationen

Radiologische Gemeinschaftspraxis mit CT und MRT

Herzkatheter-Labor

Institut für Pathologie      

Die Ausbildung an der Kreiskrankenhaus Gifhorn GmbH

Der theoretische und praktische Unterricht findet in der Schule statt. Die praktische Ausbildung findet im Kreiskrankenhaus und in anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens,  u.a. im Landeskrankenhaus in Königslutter, statt.

Der Unterricht findet im Blocksystem statt. In der Probezeit finden zwei Blöcke von 5 Wochen statt, denen ein 6-wöchiger Praxiseinsatz folgt. Nach der Probezeit finden Unterrichtsblöcke von jeweils 4 Wochen statt. Nach jedem Block findet ein 4-wöchiger Praxiseinsatz statt. Die Anleitung in der praktischen Ausbildung wird von weitergebildeten Praxisanleiter/innen durchgeführt. Die Lehrkräfte der Krankenpflegeschule begleiten und beraten die Schüler und Praxisanleiter/innen regelmäßig vor Ort.

Die Ausbildung findet auf der Basis des Curriculums von Olke/Menke statt. Die Ausbildung ist inhaltlich und zeitlich gegliedert in einem Rahmenlehrplan sowie einem Einsatzplan für die praktische Ausbildung festgelegt.

Die Schule verfügt über alle moderne Unterrichtsmedien. Die erforderlichen Lehr- und Lernmittel werden gestellt. Die Dienstkleidung wird vom Krankenhaus bereitgestellt und gereinigt.  Sie durchlaufen alle Pflegestationen und Funktionsabteilungen des Kreiskranken-hauses. Die Ausbildung in der psychiatrischen Pflege findet im LKH in Königslutter statt. Die Unterbringung ist hier gesichert.

Für die auswärtigen Schülerinnen und Schüler steht für das erste Ausbildungsjahr Wohnraum – Zimmer oder Appartement – zum Mieten zur Verfügung.

Als Ausdruck des hohen Qualitätsstandards in der pflegerischen und medizinischen Versorgung sowie der Ausbildung wurde das Krankenhaus 2004 nach KTQ zertifiziert.

Ihre Bewerbung richten Sie bis spätestens 15. Dezember an:

Kreiskrankenhaus Gifhorn GmbH

Schule für Gesundheits- und Krankenpflege

Bergstrasse 30

38518 Gifhorn

 

Unterlagen:

- Handgeschriebenes Bewerbungsschreiben

- Tabellarischer Lebenslauf

- Letzte Schulzeugnisse

- Abschlusszeugnis

- Praktikumsbescheinigungen

- Passbild (Foto)

 

Kreiskrankenhaus Gifhorn GmbH

Schule für Gesundheits- und Krankenpflege

Krankenpflegehilfeschule

Bergstrasse 30

38518 Gifhorn

Tel.   05371 – 871211

Fax.  05371 – 871214