Lehrkräfte
Schulassistentin
Die Schule ist eine selbständige Organisationseinheit im Kreiskrankenhaus. Ihr obliegt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung. Die Kurse werden von Klassenlehrerinnen betreut. Diese begleiten die Schülerinnen während der praktischen Ausbildung und beraten Auszubildende und Ausbilder. Die praktische Ausbildung (2.500 Stunden) findet in den verschiedenen Stationen und Abteilungen des Kreiskrankenhauses sowie an anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens (u. a. LKH Königslutter, Sozialstation, Pflegeheim, amb. Psych. Dienst) statt. Für die Praxisanleitung stehen pädagogisch weitergebildete Pflegekräfte zur Verfügung. Der praktische und theoretische Unterricht (2.100 Stunden) finden an der Schule im Blocksystem statt. Ein Unterrichtsblock umfasst in der Regel einen Zeitraum von vier Wochen. Der Schultag geht von 7:45 bis 16.15 Uhr mit einer Mittagspause von einer Stunde. Die Grundlage für den Unterricht bildet das Curriculum von Oelke und Menke, das nach den Vorgaben des neuen Krankenpflegegesetzes angepasst wurde. Die gesamte Ausbildung ist in einem verbindlichen Rahmenlehrplan festgeschrieben. Liebe Bewerberinnen und Bewerber. Sie interessieren sich für die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. zum Gesundheits- und Krankenpfleger an unserer Schule. Damit Sie sich gut auf Ihre Bewerbung vorbereiten und Ihr Wissen über die Ausbildung und den Beruf auf den neuesten Stand bringen können, habe ich Informationen über die Ausbildung im Allgemeinen und an unserer Schule insbesondere für Sie zusammen-getragen. Die neue Ausbildung Sie haben sicherlich bemerkt, dass die Berufsbezeichnung anders als erwartet ist. Die Bezeichnung Krankenschwester und Krankenpfleger gibt es seit dem 1.01.2004 nicht mehr, sondern lautet d Gesundheits- und Krankenpflegerin oder -pfleger. Aber nicht nur die Berufsbezeichnung wurde geändert. Die Pflegeausbildung wurde modernisiert und an die heutigen und zukünftigen Erfordernisse angepasst. Hierzu wurde das Krankenpflegegesetz novelliert und eine neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erlassen. Wesentliche Bestimmungen dieser gesetzlichen Bestimmungen werde ich nachfolgend erläutern. Das Krankenpflegegesetz Es regelt im Wesentlichen die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung, die Genehmigung der Ausbildungs-stätten, die Ausbildungsziele, Dauer und Struktur der Ausbildung sowie die Fehlzeitenregelung Zugangsvoraussetzung ist in der Regel der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Bildung sowie die gesundheitliche Eignung für den Pflegeberuf. Der §3 des Krankenpflegegesetzes beschreibt die Ausbildungsziele. Hier ist besonders die Bezugnahme auf die Pflegewissenschaft und die Einbeziehung von Krankheitsvorsorge, Wiederher-stellung und palliativen Maßnahmen als pflegerische Aufgabe zu erwähnen. Die Krankenpflegeausbildung dauert drei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung von mindestens 2100 bzw. 2500 Stunden. Der Schule obliegt die Gesamt-verantwortung für die Ausbildung. In den drei Ausbildungsjahren dürfen neben Urlaub, Bildungsurlaub oder Ferien maximal 10% des theoretischen und praktischen Unterrichts und 10% der praktischen Ausbildung durch Krankheit versäumt werden (Fehlzeiten). Die Probezeit beträgt sechs Monate. Unterricht950 Stunden Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Pflege- und Gesundheitswissenschaften. 500 Stunden pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin. 300 Stunden pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften 150 Stunden Recht, Politik und Wirtschaft. 200 Stunden zur Verteilung. AusbildungDie Ausbildung umfasst mindestens 2600 Stunden und gliedert sich in einem allgemeinen und einem Differenzierungsbereich. Allgemeiner Bereich 800 Stunden in verschiedenen Bereichen der Pflege wie Chirurgie, Innere Medizin, Frauenheilkunde, Geburtshilfe und Neugeborenenpflege, Kinderkrankenpflege und Geriatrie sowie 500 Stunden in Sozialstationen und anderen ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens Differenzierungsbereich 700 Stunden in der Chirurgie, Innere Medizin sowie Psychiatrie 500 Stunden können verteilt werden. Praxisanleitung und BegleitungDie Anleitung während der praktischen Ausbildung soll von ausgebildeten Praxisanleiter/innen durchgeführt werden. Die Lehrkräfte der Schule sollen die Schüler und die Praxisanleiter/innen während der praktischen Ausbildung vor Ort begleiten und beraten NachtdiensteIm Rahmen der Ausbildung finden in der zweiten Ausbildungshälfte 80 – 120 Stunden Ausbildung im Nachtdienst statt. Die staatliche Prüfung Die Prüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege besteht aus mehreren Teilen: Schriftliche Prüfungen an drei Tagen zu je 120 Minuten Praktische Prüfung von insgesamt 6 Stunden an zwei Tagen Mündliche Prüfung zu 3 Themenbereichen von insgesamt 30 – 45 Minuten. Jede Aufsichtsarbeit der schriftlichen Prüfung, jeder Themenbereich der mündlichen Prüfung und die praktische Prüfung können einmal wiederholt werden Die Kreiskrankenhaus Gifhorn GmbH Status: Schwerpunktsversorgung Betreiber: Kreiskrankenhaus Gifhorn GmbH. Hauptgesellschafterin: Rhön-Klinikum AG Betten: 360 , 15.200 stationäre Fälle / Jahr. Medizinische Kliniken: #Kardiologie #Gastroenterologie Chirurgische Kliniken #Unfall- und Wiederherstellungschirurgie #Allgemein-, Visceral- und Gefäßchirurgie Frauenheilkunde #Gynäkologie #Geburtshilfe #Brustzentrum HNO-Belegabteilung Pädiatrische Klinik #Kinder- und Jugendmedizin Anästhesie, Operative Intensiv- und Rettungsmedizin Labordiagnostik Kooperationen Radiologische Gemeinschaftspraxis mit CT und MRT Herzkatheter-Labor Institut für Pathologie Die Ausbildung an der Kreiskrankenhaus Gifhorn GmbH Der theoretische und praktische Unterricht findet in der Schule statt. Die praktische Ausbildung findet im Kreiskrankenhaus und in anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens, u.a. im Landeskrankenhaus in Königslutter, statt. Der Unterricht findet im Blocksystem statt. In der Probezeit finden zwei Blöcke von 5 Wochen statt, denen ein 6-wöchiger Praxiseinsatz folgt. Nach der Probezeit finden Unterrichtsblöcke von jeweils 4 Wochen statt. Nach jedem Block findet ein 4-wöchiger Praxiseinsatz statt. Die Anleitung in der praktischen Ausbildung wird von weitergebildeten Praxisanleiter/innen durchgeführt. Die Lehrkräfte der Krankenpflegeschule begleiten und beraten die Schüler und Praxisanleiter/innen regelmäßig vor Ort. Die Ausbildung findet auf der Basis des Curriculums von Olke/Menke statt. Die Ausbildung ist inhaltlich und zeitlich gegliedert in einem Rahmenlehrplan sowie einem Einsatzplan für die praktische Ausbildung festgelegt. Die Schule verfügt über alle moderne Unterrichtsmedien. Die erforderlichen Lehr- und Lernmittel werden gestellt. Die Dienstkleidung wird vom Krankenhaus bereitgestellt und gereinigt. Sie durchlaufen alle Pflegestationen und Funktionsabteilungen des Kreiskranken-hauses. Die Ausbildung in der psychiatrischen Pflege findet im LKH in Königslutter statt. Die Unterbringung ist hier gesichert. Für die auswärtigen Schülerinnen und Schüler steht für das erste Ausbildungsjahr Wohnraum – Zimmer oder Appartement – zum Mieten zur Verfügung. Als Ausdruck des hohen Qualitätsstandards in der pflegerischen und medizinischen Versorgung sowie der Ausbildung wurde das Krankenhaus 2004 nach KTQ zertifiziert. Ihre Bewerbung richten Sie bis spätestens 15. Dezember an: Kreiskrankenhaus Gifhorn GmbH Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Bergstrasse 30 38518 Gifhorn
Unterlagen: - Handgeschriebenes Bewerbungsschreiben - Tabellarischer Lebenslauf - Letzte Schulzeugnisse - Abschlusszeugnis - Praktikumsbescheinigungen - Passbild (Foto)
Kreiskrankenhaus Gifhorn GmbH Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Krankenpflegehilfeschule Bergstrasse 30 38518 Gifhorn Tel. 05371 – 871211 Fax. 05371 – 871214
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