
Es besteht auch die Möglichkeit der Versorgung in der Pflegestufe 0 (Selbstzahler).
Sowohl im vollstationären Bereich als auch in der Kurzzeit- und Überleitungspflege können Schwerstpflegebedürftige und Koma-Patienten ab dem Erwachsenenalter gepflegt werden.