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Schweigepflincht:
  

Der Schutz der Privatsphäre ist in der Klinik gesetzlich garantiert. Ärzte, Pflegekräfte und alle übrigen Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Sie selbst können Ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden und ihn ermächtigen, z. B.

Ihren Angehörigen in einem persönlichen Gespräch Auskunft über Ihren Gesundheitszustand zu geben. Wir bitten Sie und Ihre Angehörigen um Verständnis, wenn wir grundsätzlich am Telefon keine Auskünfte über Patienten erteilen können.

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