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Abrechnung/Kosten:
  

Wir benötigen von Ihnen zunächst den Einweisungsschein des Arztes und Ihre Versichertenkarte. Eine Zuzahlungsverpflichtung zu den Krankenhauskosten (Eigenbeteiligung) zur Weiterleitung an die Krankenkassen, besteht jedoch in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.

Ihre Eigenbeteiligung könne Sie nach Ihrer Entlassungstag am Aufnahmeschalter zahlen oder überweisen.

Als selbstzahlender Patient erhalten Sie Informationen durch unsere Mitarbeiterinnen am Aufnahmeschalter.

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