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Weiterbildungsermächtigung:
 

Aktuell besteht die Befugnis zur Weiterbildung im Gebiet der Inneren Medizin (WO 1993) für 72 Monate und im Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin / Sektor der stationären internistischen Patientenversorgung (WO 2004) für 36 Monate.

Weiterhin besteht eine 6-monatige Weiterbildungsbefugnis im Schwerpunkt Kardiologie, sowie eine 12 monatige Weiterbildungsbefugnis zum Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Kardiologie auf der Grundlage der Weiterbildungsordnung für Ärzte Bayerns vom 24.04.2004.

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