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Ihr Aufenthalt in der Klinik

Die Pflege des kranken Menschen in seiner Gesamtheit ist eine der wichtigsten Aufgaben, welcher sich unsere Schwestern und Pfleger, neben der Gewährleistung der Durchführung von ärztlichen Verordnungen, stellen. Durch Anpassung der betrieblichen Abläufe und neueste Erkenntnisse in Organisationsformen sind wir stets bestrebt, auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse einzugehen.
Haben Sie aber auch Verständnis, wenn es nicht immer sofort möglich ist. Sollten Sie einen persönlichen Rat brauchen oder Sorgen haben, wird die/der Stationsschwester/-pfleger, aber auch die Pflegedienstleitung ein offenes Ohr für Sie haben und wenn nötig weiterhelfen.
Unser Bestreben ist, die pflegerische Versorgung zu Ihrem Wohle und Ihrer Zufriedenheit auszurichten. Bei Interesse sehen Sie gerne das Pflegeleitbild unseres Hauses ein.

• Download: Pflegeleitbild (RFT-Datei, 10 kB)

Was muss ich mitbringen?

Ihr erster Weg führt Sie in die Patientenaufnahme, in der alle Formalitäten erledigt werden. Sie benötigen dazu:

  • Ihre Chipkarte und / oder
  • Ihren Einweisungsschein und / oder
  • Ihren Überweisungsschein. 


Zum Klinikgepäck gehören

  • Versichertenkarte
  • Nothilfepass
  • Personalausweis
  • bei Aufnahme zur Geburt das Familienbuch, Still-BH und Garnitur für den Säugling
  • Waschzeug, Handtücher
  • Nachthemden bzw. Schlafanzüge
  • Hausschuhe
  • Badeschuhe zum Duschen
  • Morgenmantel
  • leichte Kleidung für Physiotherapie

Alkoholische Getränke, Tabakwaren und Wertsachen gehören nicht in das Gepäck des Klinikaufenthalts.

Klinikinterne Orientierung

Über den Haupteingang gelangen Sie in alle von Ihnen gewünschten Bereiche. Um den Weg in die Fachabteilung bzw. Station zu finden, folgen Sie bitte den angebrachten Orientierungstafeln bzw. stehen Ihnen jederzeit die Mitarbeiter an der Rezeption für Auskünfte zur Verfügung.

Aufnahme

Ihr erster Weg führt Sie in die Patientenaufnahme, in der alle Formalitäten erledigt werden. Falls Sie sich nicht selbst anmelden können, kann dies auch ein Angehöriger für Sie erledigen. Werden Sie aufgrund Ihrer Erkrankung gleich auf Station gebracht, erhalten Sie dort den Patientenvertrag sowie einen Aufnahme-Fragebogen. Bitte füllen Sie den Fragebogen so schnell wie möglich aus und geben diesen mit dem unterschriebenen Patientenvertrag einer Schwester mit oder in der Patientenaufnahme ab. Alle Angaben zu Ihrer Person werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Sie können aber auch ohne Einweisungsschein nur mit Ihrer Chipkarte über die Notfallambulanz jederzeit die Leistungen des Krankenhauses in Anspruch nehmen, sei es stationär oder ambulant. Zur Behandlung in den Abteilungsambulanzen der Chirurgie, der Inneren Medizin, der Gynäkologie/Geburtshilfe bzw. der Pädiatrie bringen Sie bitte den Überweisungsschein Ihres Hausarztes mit.

Auf der Station

Zur stationären Aufnahme werden Sie von der Stationsschwester auf der betreffenden Fachstation empfangen. Die Stationsschwester leitet ein gut ausgebildetes, erfahrenes und freundliches Team von Krankenschwestern und Pflegern. Sie wird Sie im ersten Gespräch über den Tagesablauf der Abteilung und die Räumlichkeiten informieren sowie Ihnen den Mitpatienten im Zimmer vorstellen. Die Schwester wird Sie nach Ihren Beschwerden und besonderen Wünschen, zum Beispiel für die Pflege und Ernährung, fragen.

Ihre Ärzte

Um die Zusammenhänge Ihrer Beschwerden zu verstehen, führt eine Ärztin / ein Arzt am Aufnahmetag ein Gespräch mit Ihnen. Die Ärztin / der Arzt wird Ihnen verschiedene Fragen zur Vorgeschichte Ihrer Krankheit stellen, die Sie gewissenhaft beantworten sollten. So kann schon am Aufnahmetag in den meisten Fällen ein Diagnose- und Therapieprogramm festgelegt werden, auf dass Sie sich in den nächsten Tagen einstellen sollten.

Persönliche Daten/Schweigepflicht

Auch im Krankenhaus ist der Schutz der Privatsphäre gesetzlich garantiert. Ärzte, Pflegekräfte und alle übrigen Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Alles was wir über Sie erfahren, bleibt streng vertraulich. Sie selbst allerdings können den Arzt von der Schweigepflicht entbinden und ihn ermächtigen, zum Beispiel Ihren Angehörigen in einem persönlichen Gespräch Auskunft über Ihren Gesundheitszustand zu geben.
Ihr Recht auf Vertraulichkeit wollen wir auch bei telefonischen Anfragen über Ihr Befinden wahren. Deshalb bitten wir Sie und Ihre Angehörigen um Verständnis, wenn wir am Telefon keine Auskunft geben. Dies geschieht zur Wahrung Ihrer Rechte.

Wertgegenstände

Schmuck und höhere Geldbeträge sollten Sie im eigenen Interesse nicht mit in die Klinik nehmen. Für abhandengekommenes Eigentum haftet das Krankenhaus nicht. Falls Sie größere Geldbeträge oder Wertgegenstände während Ihres stationären Aufenthaltes trotzdem sicher hier verwahren möchten, empfehlen wir Ihnen, diese Gegenstände an der Rezeption gegen Empfangsbescheinigung im Tresor zu deponieren.

Aufklärung

Alle Informationen, die wir im Verlauf der Diagnostik und Behandlung über Ihre Erkrankung gewinnen, werden wir ausführlich, wahrheitsgemäß und verständlich mit Ihnen besprechen. Wir informieren Sie, so oft Sie es wünschen, über alle Erkenntnisse, die uns vorliegen. Gut begründete Entscheidungen für eine bestimmte Behandlung sollen Sie mit tragen. Haben Sie ein wenig Geduld, wenn wir manchmal etwas Zeit brauchen, um Untersuchungsergebnisse auszuwerten und daraus die zutreffenden Schlüsse zu ziehen.

Besuchszeiten

Besucher sind in unseren Häusern herzlich willkommen, da Besuche von Angehörigen oder Freunden wesentlich zur Genesung beitragen. Patienten auf den Allgemeinstationen können täglich zwischen 15.00 und 19.00 Uhr besucht werden. In Absprache mit dem Stationspersonal lassen sich in Ausnahmefällen selbstverständlich individuelle Lösungen finden. Besucher außerhalb der Besuchszeit bitten wir, sich bei der Schwester anzumelden. Für Angehörige ist der Stationsarzt ein wichtiger Ansprechpartner. Da Ärzte stets viel beschäftigt sind, vereinbaren Sie bitte vorher den Termin. Für frisch operierte Patienten und Patienten auf der Intensivstation gelten Sonderregelungen, über die Sie die Stationsschwester informiert.
Bedenken Sie bitte, dass zu viele und zu häufige Besuche für Sie selbst und Ihre Mitpatienten belastend wirken können. Darum bitten wir Sie um die nötige Rücksichtnahme. Sind Sie in der Lage, Ihr Zimmer zu verlassen, können Sie Ihren Besuch auch gern im Aufenthaltsraum vor der Station oder in der Cafeteria empfangen.

Blumen

Topfblumen gehören aus hygienischen Gründen nicht in das Krankenzimmer. Für Schnittblumen halten unsere Schwestern auf den Stationen Blumenvasen bereit. Auf der Intensivstation müssen Sie leider gänzlich auf Blumen oder mitgebrachte Nahrungsmittel verzichten.

Ruhezeiten

Bitte befolgen Sie die festgelegten Ruhezeiten:

  • Mittagsruhe 13.00 bis 14.30 Uhr
  • Nachtruhe 22.00 bis 06.00 Uhr 


Falls Sie die Station einmal verlassen möchten, informieren Sie bitte vorher die Schwester, damit diese weiß, wo Sie zu finden sind, wenn Sie zur Diagnostik oder Behandlung „gebraucht“ werden.

Die Kosten Ihrer Behandlung

In unserem Haus können sich Versicherte aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen behandeln lassen. Selbstverständlich nimmt unsere Klinik auch selbstzahlende oder beihilfeberechtigte Patienten auf. Als Versicherte/r einer gesetzlichen Krankenkasse müssen Sie sich nicht persönlich um die Bezahlung Ihrer Krankenhausrechnung kümmern. Aufgrund des Einweisungsscheines wird Ihre Krankenkasse die Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt grundsätzlich übernehmen. Dazu wird von uns ein entsprechender Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Wenn Sie keinen Einweisungsschein vorlegen können, gelten Sie als Selbstzahler. Auch wenn Sie Mitglied einer privaten Krankenkasse sind bzw. eine private Zusatzversicherung haben, rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenversicherung ab, sofern Sie uns Ihre Klinik-Card vorlegen.
Sollten Sie jedoch über keinen gültigen Versicherungsschutz verfügen oder Ihre Krankenkasse bzw. das zuständige Sozialamt die Kostenübernahme für die Behandlung ablehnen, müssen wir Sie als Selbstzahler betrachten und Ihnen die erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

Hinweis zur Eigenbeteiligung

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie für die Dauer Ihres stationären Aufenthaltes, längstens jedoch für 14 Tage im Jahr, eine Eigenbeteiligung zu entrichten haben. Dieser Betrag wird an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Sofern Sie in diesem Jahr bei uns oder in einer anderen Klinik bereits eine Zuzahlung geleistet haben, bitten wir bei der Aufnahme um eine Mitteilung und die Vorlage einer Quittung. Wir rechnen Ihnen diese Tage auf Ihre Eigenbeteiligung an.

Wahlleistungen

Über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus können Sie folgende Wahlleistungen gegen Aufpreis in Anspruch nehmen:

  • Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung

Die Wahlleistungen bedürfen einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung zwischen Ihnen bzw. Ihrem gesetzlichen Vertreter und uns.

Privatpatienten

Sind Sie privat versichert, so rechnet die Verwaltung direkt mit Ihnen ab. Legen Sie uns jedoch eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer privaten Krankenversicherung vor, so setzen wir uns auf Ihren Wunsch auch direkt mit dieser in Verbindung.
Über die allgemeine Krankenhausleistung hinaus bieten wir die individuelle Chefarztbehandlung an. Sie erhalten dann vom Chefarzt eine separate Rechnung.
Die Aufnahme einer Begleitperson ist nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich.

Zimmerausstattung

In allen Zimmern können Sie über Kopfhörer Radio hören, und es stehen Fernsehgeräte mit Kabelprogramm kostenlos zur Verfügung. Auf die Benutzung privater Geräte bitten wir Sie im Interesse Ihrer Mitpatienten zu verzichten. Wenn Sie Telefongespräche am Bett führen möchten, erhalten Sie an der Rezeption eine Haustelefonkarte für Ihren Anschluss. Ihre Angehörigen können Sie dann direkt erreichen, indem Sie Ihre persönliche Nummer wählen. Neben der Rezeption steht Ihnen darüber hinaus ein öffentliches Münz-/Kartentelefon zur Verfügung.

Cafeteria

An beiden Standorten sind in der Cafeteria die "mobilen" Patienten und Ihre Besucher recht herzlich willkommen. Ein breites Angebot an warmen und kalten Getränken, Kuchen, kleinen Snacks und Süßigkeiten sowie eine Auswahl an Zeitungen und Zeitschriften werden für Sie bereitgehalten.

Entlassung

Wir freuen uns, wenn Ihre Gesundheit soweit hergestellt ist, dass der Arzt Ihre Entlassung anordnen kann und eine stationäre Behandlung im Krankenhaus nicht mehr notwendig ist.
Falls Sie uns auf eigenen Wunsch und gegen den Rat der Ärzte verlassen möchten, hindern wir Sie nicht daran. Sie würden aber unklug handeln und müssten die Verantwortung selbst tragen. In diesem Fall wird Ihnen eine entsprechende Erklärung zur Unterschrift vorgelegt. Bedenken Sie bitte in diesem Zusammenhang, dass die Krankenkasse die Übernahme der Behandlungskosten ablehnen kann, wenn Sie gegen den Rat der Ärzte handeln.

Die Entlassungsformalitäten erledigt eine Schwester bzw. ein Pfleger. Vergessen Sie bitte nicht, nach Ihrer Rückkehr Ihren Hausarzt zu benachrichtigen. Ihr Hausarzt bzw. einweisender Arzt erhält von uns einen Bericht per Post; eine Schnellinformation wird Ihnen direkt mitgegeben, die Sie bitte Ihrem weiterbehandelnden Arzt vorlegen.
Wenn Sie nicht arbeitsfähig aus unserer Einrichtung entlassen werden, dann melden Sie sich bitte am nächsten Tag bei Ihrem Hausarzt, damit dieser Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt. Für die Zeit im Krankenhaus gibt es üblicherweise keine Krankschreibung, da Ihr Arbeitgeber von der Krankenkasse informiert wird, dass Sie sich im Krankenhaus befinden. Sollte Ihr Arbeitgeber trotzdem einen Nachweis verlangen, dann können Sie sich in der Patientenverwaltung eine Bescheinigung ausstellen lassen.
Falls Ihnen bei der Entlassung die weitere Einnahme von Medikamenten empfohlen wurde, setzen Sie sich bitte möglichst umgehend mit Ihrem Hausarzt in Verbindung, der Ihnen die erforderlichen Medikamente verordnet.