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Leistungsspektrum der Abteilung

Diese Abteilung betreut auf 11 Stationen 128 weibliche und männliche Patienten auf der Rechtsgrundlage des § 64 StGB (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt).

Die Abteilung ist eine Einrichtung für den Maßregelvollzug der Besserung und Sicherung, mit beiden sich nicht ausschließenden Aufgabengebieten der Therapie einerseits und der Sicherheit andererseits, denen durch ein modernes Konzept Rechnung getragen wurde.

Dabei handelt es sich um Patienten, die auf Grund einer stoffgebundenen Suchterkrankung (Alkoholismus, Medikamentenabhängigkeit, Drogenabhängigkeit, Mehrfachabhängigkeit) Straftaten begangen haben, deren Schuldfähigkeit ggf. eingeschränkt oder aufgehoben war und bei denen eine Rückfallwahrscheinlichkeit für Straftaten auf Grund der stoffgebundenen Suchterkrankung vorliegt.

Die sehr anspruchsvollen therapeutischen Ziele sind eine zukünftige Suchtmittelfreiheit, eine dauerhafte Abstinenzfähigkeit, eine zukünftige Straffreiheit sowie eine optimale psychosoziale Reintegration und Resozialisierung. Um diese Therapieziele entsprechend dem gesetzlichen Auftrag zu erreichen, wird in der Klinik ein umfassendes Bio-Psycho-Soziales Arbeitsmodell angewandt, in dem alle aktuellen und bewährten Therapieverfahren der Forensischen Psychiatrie und Psychotherapie, der Suchtmedizin, der Soziatherapie, der medizinischen, sozialen, pädagogischen und beruflichen Rehabilitation miteinander kombiniert werden.

Durchgeführt werden diese ineinander greifenden therapeutischen Vorgehensweisen durch das multiprofessionelle Team von Medizinern, Krankenpflegepersonal, Diplom-Psychologen, Diplom-Sozialpädagogen, Ergotherapeuten, Sporttherapeuten und Sicherheitsfachkräften. Sowohl in dem zukünftig praktizierten Therapie – als auch Sicherheitskonzept werden eine maximale Sicherheit nach außen einerseits und eine größtmögliche therapeutische Freiheit andererseits nach innen praktiziert, wobei die in den ersten 6 Monaten in einem hochgesicherten Bereich untergebrachten Patienten in Abhängigkeit von den nachweisbaren Therapiefortschritten, zunehmend mehr Eigenverantwortung übernehmen sollen und deren Außenorientierung gefördert wird. Dieses Therapiesetting geht von der Überlegung und der wissenschaftlichen Erkenntnis aus, dass die größtmögliche Sicherheit für Gesellschaft und Allgemeinheit durch eine optimale Therapie psychisch kranker Rechtsbrecher erreichbar ist, die vor der Entlassung einer langfristig angelegten, stufenweise erfolgenden sozialtherapeutischen Belastungserprobung unterzogen werden müssen.

Das gestufte Therapiekonzept findet in der Architektur, in den baulichen Maßnahmen, dem Aufbau und der Ausstattung der Stationen sowie dem Sicherheitskonzept dadurch eine Entsprechung, dass der Patient nach der stationären Aufnahme, eingewiesen mit rechtskräftigem Urteil, aufeinander aufgebaute Therapie- und Rehabilitationsschritte durchlaufen muss.

Konkret handelt es sich dabei um

  • die Diagnostikphase auf der Aufnahmestation für ca. 2 Monate,
  • die Motivationsphase auf der Motivationsstation für ca. 4 Monate,
  • die fortgeschrittene Entwöhnungsphase auf der Therapiestation für ca. 6 Monate und
  • die Rehabilitationsphase auf der Rehabilitationsstation für weitere 6 Monate.