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Aufnahme

Wer kann aufgenommen werden...

Anschlussrehabilitation (AR) / Anschlussheilbehandlung (AHB)
Es gelten die jeweiligen Regularien der Kosten- und Leistungsträger. Die Zuweisung der Patienten erfolgt in Kooperation mit den ärztlichen und sozialen Diensten der Akutkrankenhäuser bzw. durch Steuerung der Versicherungsträger. Es können Patienten von Rentenversicherungsträgern, sämtlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen aufgenommen werden.

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen (ehemals Kuren)
Leistungs- und Kostenträger medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen sind die Rentenversicherungsträger gemäß § 15, SGB VI, Krankenkassen § 40, Abs. 2, SGB V und Privatkrankenversicherungen. Darüber hinaus ist die Klinik für Angehörige des öffentlichen Dienstes beihilfefähig.

Die Zuweisung erfolgt durch niedergelassene Ärzte (Hausarzt oder Facharzt) oder auf Veranlassung der Sozialversicherungsträger (Renten- und Krankenversicherungen). Es besteht ein Vertrag nach § 111 SGB V mit den Verbänden der Gesetzlichen Krankenversicherungen.

Wann kann aufgenommen werden ...
alle Wochentage sind Aufnahmetage.

Wer hilft weiter...

  • Für Auskünfte steht Ihnen unsere Patientenaufnahme von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
    unter Telefon: (09771)67 3640 zur Verfügung.
  • Auch die Sozialpädagogische Abteilung (Sozialdienst) Ihres Sie behandelnden Krankenhauses steht für Fragen gerne zur Verfügung.
  • Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an das Chefarztsekretariat Telefon: (09771) 67 3602.
Wie lange...
die individuelle Behandlungsdauer hängt von der Art und Umfang der Erkrankung des Patienten ab.

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